Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verschiebt wieder Verhandlung

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Karlsruhe (dpa) – Wegen der Corona-Pandemie verschiebt das Bundesverfassungsgericht nun schon zum zweiten Mal seine Verhandlung über die beiden Oppositionsklagen gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung.

Die Karlsruher Richter sagten am Mittwoch die Termine am 4. und 5. Mai wieder ab. Als Grund wurde «die aktuell äußerst dynamische, in ihrem weiteren Verlauf schwer absehbare Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie» genannt.

Auch ein erster Termin für Ende Januar war nachträglich aufgehoben worden. Anfang Mai hatten es die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats nun erneut versuchen wollen, in einer Halle der Messe Karlsruhe. Die Verhandlung sei allerdings «unter Beteiligung einer
über das übliche Maß weit hinausgehenden Vielzahl an Verfahrensbeteiligten und anzuhörenden sachkundigen Auskunftspersonen, von denen viele nach Karlsruhe anreisen müssten, durchzuführen», hieß es jetzt. Es erscheine nicht möglich, dies «ohne
gesundheitliche Risiken für die Anwesenden zu gewährleisten und gleichzeitig einen geordneten Ablauf sicherzustellen». Daher werde die Verhandlung «auf einen späteren Zeitpunkt verschoben».

Der Bundestag hatte im Juni 2018 mit den Stimmen der Unions- und SPD-Abgeordneten beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich rund 25 Millionen Euro mehr vom Staat bekommen. Das entsprach einer Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro. Begründet wurde das vor allem mit neuen Anforderungen durch die Digitalisierung.

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Die Opposition übte quer durch alle Fraktionen heftige Kritik, zog aber nicht geschlossen nach Karlsruhe. 216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP taten sich für einen Normenkontrollantrag zusammen. Die AfD allein hat dafür nicht genügend Abgeordnete. Sie strengte parallel eine Organklage gegen den Deutschen Bundestag an. Beide Verfahren sollen gemeinsam verhandelt werden.

Linksfraktion, Grüne und FDP sprachen sich gemeinsam für eine baldige Entscheidung aus. Es müsse noch vor der Bundestagswahl im September Klarheit geben. «Wir halten die Angelegenheit für entscheidungsreif und plädieren für eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren», erklärte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns. Vertreter von FDP und Grünen äußerten sich ähnlich.