Die Verbotsliste für die Karlsruher Bürger ist mittlerweile mehrere Seiten lang. In diesem Jahr sind wieder neue Verbote für die freie Natur dazugekommen. Wer sich nicht daran hält, muss hohe Bußgelder bezahlen.
In der Natur darf man nicht einfach machen, was man möchte. Dafür sorgen die Verbote für die Bürgerinnen und Bürger in Karlsruhe und Umgebung. Sie wurden von der Stadt und den Behörden aufgestellt und müssen befolgt werden.
Noch mehr neue Verbote für Bürger in Karlsruhe – hohe Strafen drohen
Die Verbote dienen der Sicherheit der Bevölkerung, der Natur und der darin lebenden Tiere. Deshalb gibt es einen umfangreichen Aufgaben- und Verbotskatalog. Die Verbotsliste ist gleich mehrere Seiten lang und die Bevölkerung muss sich daran halten. Die wenigsten kennen jede einzelne Vorschrift im Detail. Vieles erklärt sich jedoch von selbst. Rauchverbote im Sommer im Wald ebenso wie Grillverbote an öffentlichen Plätzen werden von den meisten auf Anhieb verstanden.
Wer es nicht mehr bis zur Toilette schafft und sein Geschäft draußen in der Natur erledigt und dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld von bis zu 250 Euro bezahlen. Ebenso wird das Wegwerfen von Zigarettenstummeln geahndet. Zigaretten gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Wer seine Kippe achtlos auf die Straße wirft, muss 75 Euro blechen. Damit kann man sich schon einige neue Schachteln kaufen.
Bis zu 1.000-Euro-Bußgeld – Bürger sollen sich an viele Verbote in Karlsruhe halten
Wer im Kreis Karlsruhe seinen Wohnsitz wechselt und dies nicht rechtzeitig anmeldet, muss ebenfalls eine Strafe zahlen. Das kostet bei einer Überschreitung von vierzehn Tagen 55 Euro. Noch teurer wird es für diejenigen, die in einem der Karlsruher Wälder oder in der freien Natur ein Lagerfeuer oder einen Grill entzünden. Die Folgen können verheerend für die Natur und die Wälder sein, beispielsweise in Form eines Großbrandes. Aus diesem Grund sind die Strafen hierfür sehr hoch angesetzt und liegen bei 1.000 Euro. Die Verbotsliste für die Bürger ist mittlerweile mehrere Seiten lang.