Corona-Regeln: Karlsruhe verschärft Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

S-Bahn fahrt durch Karlsruhe.
Symbolbild © istockphoto/Daniel Kloe

ka-insider: Aufgrund steigender infektionszahlen hat der Deutsche Bundestag Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese so genannte „Bundesnotbremse“ ist am Freitag, 23. April, in Kraft getreten.

Zentraler Inhalt der Gesetzes-Novelle: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen.

Unter anderem ist im ergänzten Infektionsschutzgesetz nun auch eine FFP2-Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel verankert. Dies gilt auch in den Bussen und Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) sowie an den Haltestellen im Verbundgebiet des KVV.

Die Inzidenz von 100 wird überschritten, wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert werden.

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Unter einer Inzidenz von 100 besteht im ÖPNV weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder KN95/N95-Maske).

Für das Kontroll- und Servicepersonal im ÖPNV, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt nach dem geänderten Infektionsschuztgesetz die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.