Es ist soweit, die Alarmstufe wurde ausgelöst auch in Karlsruhe – Die vierte Corona-Welle ist da.
Mit einer Rekord-7-Tage-Inzidenz von über 300 befindet sich Karlsruhe aktuell mitten in der vierten Corona-Welle.
Dies gilt ebenso für Baden-Württemberg, wo nicht nur die Inzidenz an der 400 kratzt, sondern auch mehr als 400 COVID-Kranke auf den Intensivstationen versorgt werden müssen.
Schon im Vorfeld hat das Landesgesundheitsamt deshalb reagiert und die Alarmstufe ab Mittwoch, 17. November, angekündigt. In vielen Bereichen gilt dann die 2G-Regel – etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.
“Um der aktuellen Nachfrage nach Impfungen gerecht zu werden, hat das Sozialministerium die Anzahl der Mobilen Impfteams nochmals aufgestockt.
Wie bereits angekündigt, ist außerdem für das spontane Impfen ein Team am Donnerstag, 18. November, von 14 bis 19 Uhr in der Mensa der Dualen Hochschule (Erzbergerstraße 121) vor Ort. Weitere Sonderimpfaktionen mit Terminvergabe sind aktuell in Abstimmung und werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Ab Mittwoch, 24. November, will die Stadt allen Bürgerinnen und Bürgern ein zusätzliches Impfangebot über das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) des Städtischen Klinikums machen. Standort ist Haus V an der Moltkestraße / Ecke Kußmaulstraße. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 13 Uhr können hier Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen vereinbart werden. Sobald die Buchung online ist, werden weitere Informationen veröffentlicht.
Wer sich auf das Corona-Virus testen lassen möchte, kann seit dieser Woche wieder auf eine erhöhte Zahl an kostenlosen Teststellen in der Region Karlsruhe zurückgreifen. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung trat am Samstag in Kraft. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
In der Alarmstufe gibt es nochmals schärfere Regeln für die Teilnahme am öffentlichen Leben. So hat der Prozess auch Auswirkungen auf private Treffen und Veranstaltungen. Dann darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht. In Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz. Im Detail sind die Vorgaben in der geltenden Corona-Verordnung geregelt.
Zum Stufen-System des Landes: Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn die Belegung der Intensivbetten im Land die Zahl 390 überschreitet oder die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge über 12,0 liegt. Die nächstniedrigere Stufe tritt wieder ein, wenn die maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen diese Zählung nicht.