Fahrradverbot für Kaiserstraße in Karlsruhe – “Gilt ab sofort”

Blick Richtung Kronenplatz in der Karlsruher Innenstadt.
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Es gibt ein neues Fahrradverbot für die Kaiserstraße in Karlsruhe. Ab sofort müssen die Fahrradfahrer an dieser Stelle wohl oder übel absteigen.

In der Vergangenheit hat es hier einfach zu viele Unfälle gegeben. Deshalb gilt für die Kaiserstraße in Karlsruhe ab sofort ein Fahrradverbot. Überqueren darf man die Straße aber weiterhin. Das Verbot war wohl die letzte Möglichkeit, Radfahrer vor der Gefahr zu schützen.

Fahrradverbot für Kaiserstraße in Karlsruhe

Auf der Kaiserstraße liegen noch die Gleise, deshalb ist es besonders gefährlich, dort mit dem Fahrrad zu fahren. Wenn man mit den Reifen in die Schienen gerät, stürzt man sehr schnell. Die Erfahrung hat gezeigt, dass an dieser Stelle viele Unfälle passieren. Deshalb hat die Stadt Karlsruhe nun das Radfahren in der Kaiserstraße verboten. Man spricht sogar davon, dass sich der Bereich zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt habe. Gemeint ist der Abschnitt zwischen Waldhornstraße und Karlstraße. Laut Polizei ereigneten sich in diesem Bereich besonders viele Unfälle mit Fahrrädern bzw. Radfahrern. Deshalb hat man sich nun zu diesem Schritt entschlossen, um die Radfahrer zu schützen. Viele unterschätzen die Gefahren, die direkt im Straßenbelag lauern.

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Zu viele Gefahren – Fahrradverbot ab sofort gültig

Dreißig Personen wurden im Zähl- und Auswertungszeitraum verletzt. Drei Radfahrer zogen sich bei den Unfällen sogar schwere Verletzungen zu. Zunächst wurde geprüft, ob es baulich möglich ist, den Schienenbereich zu überbauen und damit die Gefahrenquelle zu beseitigen. In den Gleisen sind aber auch Sinkkästen eingebaut. Diese leiten das Oberflächenwasser innerhalb der Kaiserstraße ab. Eigentlich war in diesem Bereich der Fußgängerzone das Radfahren erlaubt, die Erlaubnis muss nun aber wegen der großen Gefahr wieder zurückgenommen werden. Das Radfahrverbot betrifft die Kaiserstraße in Karlsruhe in der Fußgängerzone in Ost-West-Richtung sowie in West-Ost-Richtung. Das Überqueren der Straße ist aber weiterhin gestattet, in diesem Zusammenhang ist von dem “Queren” der Kaiserstraße auf dem Fahrrad die Rede.