Was für den einen ein lästiges Übel ist, ist für den anderen ein Muss. So wird in vielen Haushalten regelmäßig zum Putzlappen gegriffen, um für klare Sicht zu sorgen. Was die wenigsten wissen: Fensterputzen kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Was für die meisten wie ein schlechter Scherz klingt, kann im Ernstfall richtig teuer werden. Tatsächlich gibt es den einen oder anderen Trick, der die Hausarbeit erleichtert. Die wenigsten wissen jedoch, dass diese unter bestimmten Umständen sogar verboten sind.
Bußgeld eingeführt beim Fensterputzen – bis zu 10.000 Euro drohen
Für viele ist der regelmäßig anstehende Hausputz ein lästiges Übel, für andere eine Leidenschaft. Für sie ist es wichtig, dass die Wohnung und das Haus jeden Tag glänzen. Das kostet viel Arbeit, vor allem für die Fensterflächen. Je mehr Fenster und je größer sie sind, desto länger dauert es, sie strahlend rein zu bekommen. Dabei kann es überraschenderweise sogar ziemlich teuer werden, wenn man die Fenster am falschen Tag oder zur falschen Zeit putzt.
Wenn Fensterputzen zur Strafsache wird – Gesetzgeber verbietet Fensterputzen
Hier geht es um die Lärmbelästigung der Nachbarn. Gegenseitige Rücksichtnahme wird grundsätzlich vom Gesetz gefordert. Mit anderen Worten: Wer an Sonntagen und Feiertagen mit schweren und lauten Geräten draußen die Fenster putzt und dadurch die Nachbarn erheblich stört, wird zur Kasse gebeten. Der Nachbar würde in diesem Fall Recht bekommen, wenn er sich durch den Lärm gestört fühlt. Denn laute Arbeiten im Haushalt sind an Sonn- und Feiertagen in ganz Deutschland grundsätzlich verboten.
Wer sich regelmäßig über dieses Verbot hinwegsetzt und negativ auffällt, für den hat der Gesetzgeber im Extremfall ein saftiges Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Das lässt sich jedoch ganz einfach umgehen, indem man die Sonn- und Feiertage zur Erholung und nicht zum Fensterputzen nutzt. Alles andere nervt nicht nur die Nachbarn, es kann am Ende auch richtig teuer werden.