Ein Karlsruher Gericht hat jetzt entschieden: Eine umstrittene Verpackungssteuer, gegen die ein bekanntes Unternehmen geklagt hatte, ist rechtmäßig. Das hat für die Kunden teure Folgen.
Eigentlich leiden die Bürger schon genug unter der Inflation – nun dreht sich die Preisspirale weiter. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt nämlich eine Beschwerde gegen eine umstrittene Verpackungssteuer abgewiesen. Damit ist die Rechtslage in Deutschland klar.
Verpackungssteuer in Karlsruhe als rechtskräftig erklärt
Die Preise sind im Alltag ohnehin gestiegen. Nun müssen die Kunden auch noch mit zusätzlichen Kosten für die Verpackung rechnen. Denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt nun eine neue Verpackungssteuer, die hohe Gebühren nach sich zieht, für rechtskräftig. Das heißt: Wer sich zum Beispiel einen kleinen Snack mitnehmen will, muss künftig eventuell für den Pappteller oder den Pappbecher, in dem das Getränk und das Essen enthalten sind, extra bezahlen. Dabei besteht die Verpflichtung, neben Einweg auch Mehrweg anzubieten. Hintergrund für die Entscheidung war die Beschwerde eines bekannten Fast-Food-Giganten gegen genau solch eine Steuer.
Kritik und Widerstand gegen Verpackungssteuer
Den Anfang machte die Stadt Tübingen, die die Verpackungssteuer als “Verbrauchssteuer” eingeführt hat. Wer in der Stadt etwas in einer Einwegverpackung mitnehmen will, muss hier bereits seit 2022 eine Gebühr zahlen. Diese liegt zwischen 20 und 50 Cent. Vor Ort hat man die Erfahrung gemacht, dass die Bürger im Laufe der Zeit immer mehr auf Mehrwegverpackungen umgestiegen sind, um die Gebühr zu umgehen. Jedoch gefällt das nicht allen. Erster Widerstand regte sich bei McDonald’s. Die Restaurantkette hat ein maßgeschneidertes Angebot, das auf Einweggeschirr basiert. Das heißt: Die Verpackungssteuer traf den Anbieter besonders hart. Das wollte der Fast-Food-Riese sich nicht bieten lassen.
Er legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein – und verlor. Damit ist die Rechtslage in Deutschland bezüglich der Verpackungssteuer klar. Nun wird eine bundesweite Lösung gefordert. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass jede Kommune eine eigene Regelung zur Verpackungsabgabe festlege. Der Verbraucher verlöre dann völlig den Überblick, zudem entstünde ein unnötiger bürokratischer Aufwand. Es bleibt spannend, wie die weiteren Schritte aussehen werden und ob tatsächlich bald eine Verpackungssteuer auf ganz Deutschland zukommt.