In Karlsruhe erwischt: Illegale Flüchtlinge arbeiten schwarz auf Baustelle

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Das Hauptzollamt Karlsruhe erließ gegenüber einem Unternehmer aus dem Raum Karlsruhe Bußgeldbescheide in Höhe von 43.915 Euro wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Aufenthaltstitel, Verstößen gegen die Sofortmelde- und Sozialabgabenpflicht sowie die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

Im Rahmen einer melderechtlichen Kontrolle durch die zuständige Polizei wurden zwei serbische Arbeitnehmer überprüft, die sich illegal in Deutschland aufhielten und illegal beschäftigt wurden. Entgegen den Versprechungen ihres Arbeitgebers verfügten sie über keinen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Sie wurden von der zuständigen Ausländerbehörde ausgewiesen und mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot von mehr als zwei Jahren belegt.

Durch weitere Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Karlsruhe wurde festgestellt, dass der Arbeitgeber mit Unternehmenssitz in Karlsruhe die beiden Südosteuropäer auf einer Baustelle einer deutschen Einzelhandelskette einsetzte. Dort war er als Subsubunternehmer mit der Ausführung von Bauleistungen beauftragt. Eine Bezahlung der Arbeitskräfte erfolgte im Kontrollzeitpunkt allerdings nicht. Den Arbeitnehmern wurde lediglich unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Zudem konnten die Ermittler nachweisen, dass der 39-jährige Kroate für seine Arbeitnehmer keine Sofortmeldungen abgegeben hatte sowie keine Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abführte. Der Arbeitgeber gab im Rahmen seiner Vernehmung an, die Serben nicht zu kennen. Seine Äußerung konnte jedoch nach umfangreichen Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe widerlegt und als Schutzbehauptung gewertet werden. Der Arbeitgeber akzeptierte die Geldbußen, welche nun in Raten abbezahlt werden.

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Zusatzinformation:

Die illegale Beschäftigung von Ausländern ist eine besonders bittere Form der Schwarzarbeit. Die Arbeitnehmer befinden sich in absoluter Abhängigkeit, können ihre Rechte auf Mindestlohn und normale Arbeitsbedingungen kaum selbst durchsetzen und haben keine Unfall- und Krankenversicherung.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führt regelmäßig Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zur Aufdeckung komplex gestalteter Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Ein Verstoß gegen Paragraf 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 404 Absatz 2 Nummer 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ist mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro belegt.

Das Baugewerbe zählt zu den Branchen, in denen der Arbeitgeber gemäß § 28a Absatz 4 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) verpflichtet ist, bei Beschäftigung von Arbeitnehmern spätestens bei Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung abzugeben. Diese Meldung erfolgt elektronisch.