In letzter Minute: Karlsruhe stoppt Abschiebung eines Flüchtlings

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Es war eigentlich beschlossen. Ein Flüchtling sollte aus Deutschland abgeschoben werden. Doch nun wurde das Verfahren gestoppt.

Der Mann aus Gambia befindet sich seit über fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland. Seine Abschiebung war eigentlich beschlossen. Doch ein Gericht hob diese Entscheidung auf und stoppte die Abschiebung.

Verwaltungsgericht Karlsruhe stoppt Abschiebung

Das Gericht beruft sich dabei auf das geplante Chancen-Aufenthaltsrecht der Bundesregierung. Der Gambier bekommt somit eine Bleibeperspektive. Dies erklärte das Karlsruher Gericht am Dienstag.

Der Mann aus Gambia war in Abschiebehaft. Er hält sich seit über fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland auf und beging in dieser Zeit einige Straftaten. Seine strafrechtlichen Verurteilungen stehen dem Anspruch durch das neue, geplante Aufenthaltsrecht nicht entgegen. Denn sie sind inzwischen getilgt. So äußert sich das Gericht.

Beschluss ist noch nicht rechtskräftig

Der Mann befand sich durch das Regierungspräsidium Karlsruhe in Abschiebehaft. Es gibt keine schriftliche Anweisung für die Zurückstellung von Abschiebungen Geduldeter. Jedoch eine mündliche Anweisung. So argumentierte das Regierungspräsidium Karlsruhe.

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Nach Ansicht der Behörde gehörte der Mann aber nicht zum Kreis der Betroffenen. Deshalb steht ihm infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots kein Aufenthaltstitel mehr zu. So die Auffassung des Regierungspräsidiums. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe sieht dies jedoch anders. Denn die begangenen Straftaten des Mannes sind getilgt. Somit dürfen sie nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. So urteilte die 19. Kammer.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde eingelegt werden.

Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht

Von dem Gesetzentwurf zum geplanten sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht der Bundesregierung sollen integrierte Ausländer profitieren, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben. Wer am 1. Januar fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, bekommt den Plänen zufolge ein Jahr Zeit, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.