Karlsruhe im Zentrum der Terror-Ermittlungen: 22-Jähriger in Haft

Mehrere Polizeibeamte sowie Rettungskräfte in auffälligen orangefarbenen Jacken stehen gemeinsam auf einem Bahnsteig. Links ist ein großer Zug oder eine Straßenbahn zu sehen.
Symbolbild © imago/Einsatz-Report24

Ein Terrorverfahren der Bundesanwaltschaft sorgt für Aufsehen. Im Mittelpunkt steht ein 22-jähriger rumänischer Staatsangehöriger. Die Polizei hat ihn am Dienstag im Enzkreis festgenommen. Die Ermittlungen werden von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geführt. 

Die Festnahme erfolgte in Knittlingen durch Spezialkräfte aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Im Anschluss hat man den Beschuldigten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt. Dieser setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug. Der 22-Jährige befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

22-Jähriger in Haft genommen – Terror-Ermittlungen führen die Polizei ans Ziel

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft reichen die Vorwürfe weit zurück. Der Beschuldigte soll bereits Anfang 2023 damit begonnen haben, über Messenger-Dienste gezielt Unterstützer für eine rechtsextremistische Gruppierung zu suchen. Die Kanäle sollen sich primär an junge Rumänen gerichtet haben. Ziel der Vereinigung sei es gewesen, durch Gewalt und Terror den rumänischen Staat zu destabilisieren und ein neues Staatswesen nach nationalsozialistischem Vorbild zu errichten.

Die Ermittler werfen dem Mann außerdem vor, seine Anhänger zu schweren Straftaten angestiftet zu haben. Dazu sollen unter anderem Brandanschläge auf Gebäude, die von Migranten oder Angehörigen der LGBTQ-Community genutzt werden, gehört haben. Überdies soll er Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen, Giften, Molotowcocktails und Autobomben verbreitet haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler soll der Beschuldigte obendrein eine Art Belohnungssystem entwickelt haben, um weitere Personen für Gewalttaten zu motivieren.

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Großer Erfolg durch die Festnahme des 22-Jährigen

Mit der Festnahme beginnt nun die eigentliche strafrechtliche Aufarbeitung. Die Ermittlungen dauern an. Dabei prüft die Polizei gerade, ob der Beschuldigte allein gehandelt hat oder ob weitere Personen mit in der Sache stecken. Die Bundesanwaltschaft machte deutlich, dass sich die Vorwürfe auf den derzeitigen Stand der Ermittlungen stützen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Der Fall zeigt erneut, welche zentrale Rolle Karlsruhe bei der Bekämpfung des Terrorismus in Deutschland einnimmt. Während die Festnahme im Enzkreis stattfand, laufen die entscheidenden Ermittlungen und das weitere Verfahren unter der Leitung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

(Quellen: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Bundesgerichtshof, dpa)