Keine Abschiebung: Neues Urteil aus Karlsruhe schützt Flüchtlinge

Die Waage ist das Symbol für die im Grundgesetz verankerte, blinde Gerechtigkeit. Sie gilt für alle Bundesbürger gleichermaßen und steht für Gleichberechtigung.
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Es gibt ein neues Urteil vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Demnach ist es ab sofort verfassungswidrig, Flüchtlinge aus Deutschland einfach so abzuschieben und vorher in Haft zu nehmen.

Im Kern geht es um die Abschiebehaft, also die Inhaftierung von Flüchtlingen bis zu ihrer Abschiebung. Nach Ansicht des Gerichts verstößt man damit gegen das Recht auf Freiheit. Das Urteil aus Karlsruhe schützt somit das Recht der Flüchtlinge und engt den Handlungsspielraum im Abschiebeprozess enorm ein.

Bundesverfassungsgericht spricht neues Urteil in Karlsruhe: Für den Schutz der Flüchtlinge

Konkret ging es um die Inhaftierung von Flüchtlingen vor einer anstehenden Abschiebung. Das Bundesverfassungsgericht hat in Karlsruhe nun ein Machtwort gesprochen und klargestellt, dass es so einfach nicht geht. Für die Durchsetzung der Abschiebehaft muss ein richterlicher Beschluss vorliegen, da alles andere der Verfassung widersprechen und somit rechtswidrig sein würde. Mit anderen Worten: Soll ein abzuschiebender Flüchtling in Haft gehen, muss vorher eine Anordnung des Richters vorliegen.

Wenn Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, stellen sie einen Asylantrag. Dieser wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft. Dabei wird festgestellt, ob die asylsuchende Person Schutz in Deutschland benötigt. Dies lässt sich anhand unterschiedlicher Definitionen verdeutlichen. So gibt es beispielsweise Schutz vor politischer Verfolgung, wenn Personen in ihrem Heimatland aufgrund ihrer Überzeugungen oder Nationalität ihre Menschenrechte verletzt würden. Werden Flüchtlinge in Deutschland straffällig, droht in vielen Fällen Abschiebung und in einigen Fällen Abschiebehaft. Doch dafür müssen wichtige Voraussetzungen gegeben sein.

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Gefahr im Verzug: Flüchtlinge nicht mehr in Haft nehmen

Nur wenn Gefahr im Verzug ist, wäre es ausnahmsweise auch möglich, die richterliche Verfügung im Nachhinein einzuholen. Das neue Urteil soll Flüchtlinge schützen und vor allem die Grundrechte jeder einzelnen Person wahren. So darf in Deutschland grundsätzlich niemand ohne konkreten Verdacht in Haft genommen werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Flüchtlinge aus dem Ausland oder um Bundesbürger handelt. Es gilt das Recht auf persönliche Freiheit für jeden Einzelnen.

Quellen: dpa, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Oberlandesgericht Karlsruhe