Klatsche für Eltern: Karlsruhe ist für Masern-Impfpflicht in Kita

Kita mit Kindern im Hof
Symbolbild

Eltern dürfen ihre kleinen Kinder auch in Zukunft nur in eine Kita geben, wenn diese gegen Masern geimpft oder immun sind.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Nachweispflicht und wies vier Klagen betroffener Familien ab. Die Grundrechtseingriffe seien nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Donnerstag mit.

Richter bestätigen die Entscheidung

Die Entscheidung des Gesetzgebers, dass der Schutz besonders gefährdeter Menschen vorgeht, ist in ihren Augen gerechtfertigt.

Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Die Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind entweder geimpft ist oder schon die Masern hatte. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen. Anderenfalls drohen der Ausschluss oder ein Bußgeld.

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Schutz anderer ist Rechtsgut

Damit sind Eltern zwar nicht gehindert, sich gegen die Impfung zu entscheiden, wie die Verfassungsrichter schreiben. Das sei aber mit Nachteilen verbunden. Allerdings verfolge der Gesetzgeber den «Schutz eines überragend gewichtigen Rechtsguts, der hier auch dringlich ist»: Es gehe darum, die vielen Menschen vor dem hochansteckenden Virus zu schützen, die selbst nicht geimpft werden können.

Die Richterinnen und Richter weisen auch darauf hin, dass gerade Kita-Kinder besonders oft Kontakt zu Schwangeren und Babys haben.

Lauterbach findet lobende Worte

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete die Entscheidung als «gute Nachricht für Eltern und Kinder». «Eine Masernerkrankung ist lebensgefährlich – für die Erkrankten und ihr Umfeld», teilte der SPD-Politiker in Berlin mit. Es sei deshalb Aufgabe des Staates, Infektionen etwa in Kitas zu vermeiden. /dpa