Karlsruhe Insider: Diese Vorschriften sind verwirrend.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hatte verordnet, dass in Innenräumen die FFP2-Masken getragen werden müssen. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die Kranken, welche eine Befreiung von der Maskenpflicht nachweisen können. Eigentlich müssten sich alle Bewohner an diese Verordnung halten, aber höchstens die Hälfte befolgt diese Vorschrift.
Wo man sich in Karlsruhe aufhielt, gerade die Hälfte hatte FFP2-Masken getragen. Wieso aber die Verkäuferinnen in den Läden keine FFP2-Masken tragen mussten, bleibt wohl ein Geheimnis.
Macht man einen Spaziergang durch die Einkaufsstraße von Karlsruhe, dann sieht man bei der Eiszeit vor dem Schlosspark, dass eine medizinische oder eine FFP2-Maske getragen werden muss. Die Frage, ob nun eine medizinische Maske ausreicht oder eine FFP2-Maske getragen werden muss, konnten selbst die Ladeninhaber nicht erklären.
Irgendwo ist diese Tatsache ein wenig verwirrend.