Ein Streit eskaliert – und plötzlich liegt Pfefferspray in der Luft. Der Reizgas-Angriff im Supermarkt sorgt jetzt für Aufsehen. Mehrere Kunden und sogar Kinder erlitten Verletzungen.
Am Samstagabend erlebte Karlsruhe einen dramatischen Zwischenfall. Denn in einem Supermarkt kam es zu einem folgenschweren Streit, der in einem massiven Reizgas-Angriff endete.
Konflikt eskaliert: Reizgas sorgt für Chaos und Verletzungen im Supermarkt
Ein Streit im Eingangsbereich eines Discounters in der Kaiserstraße eskalierte am Samstagabend dramatisch: Mit seinem Reizgas-Angriff verletzte ein Mann zwölf unschuldige Supermarkt-Kunden, darunter mehrere Kinder. Wie die Polizei Karlsruhe mitteilte, war es ungefähr 23:20 Uhr, als die Lage außer Kontrolle geriet. Auslöser soll ein Streit zwischen einem 61-jährigen Mann und einem 20-Jährigen gewesen sein. Als Letzterer den Markt verlassen wollte, soll der Ältere ihn mit Pfefferspray gestoppt haben – mitten im laufenden Betrieb.
Das aggressive Reizgas breitete sich nach dem Angriff sofort im Innenraum des Supermarktes und sogar auf der Straße aus. Zahlreiche Kunden und Passanten klagten anschließend über starke Reizungen der Augen und Atemwege sowie über Übelkeit. Auch mehrere Kinder zählten zu den Verletzten. Selbst Polizeibeamte, die wenig später am Einsatzort eintrafen, erlitten leichte Beschwerden, konnten ihren Dienst aber fortsetzen. Insgesamt meldeten sich zwölf Personen mit gesundheitlichen Beschwerden. Einige von ihnen mussten sogar zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Gegen den 61-jährigen Verdächtigen wurde ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Illegaler Einsatz von Pfefferspray – Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung
Bei dem eingesetzten Reizgas handelt es sich laut Polizei um Pfefferspray, ein sogenanntes Reizstoffsprühgerät. Umgangssprachlich wird es oft auch als Tränengas bezeichnet – obwohl es sich chemisch unterscheidet. Pfefferspray wirkt stark reizend auf Augen und Atemwege und wird in Deutschland oft zur Tierabwehr verkauft. Wichtig: Der Einsatz gegen Menschen ist nur in Notwehrsituationen erlaubt. Bei dem Reizgas-Angriff in dem Supermarkt scheint es sich aber nicht um eine solche Situation gehandelt zu haben – der Einsatz des Sprays wäre damit illegal gewesen.
Die Polizei ermittelt jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung, was einem schwerwiegender Tatbestand entspricht. Bei einer Verurteilung können Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren drohen. Denn besonders schwer fällt hier ins Gewicht, dass der Angriff Kinder und unbeteiligte Dritte verletzt hat.
Die Polizei Karlsruhe bittet nun dringend um Hinweise: Zeugen, die sich bislang nicht gemeldet haben, sollen sich unter der Telefonnummer 0721 / 666–3311 melden.