Endlich ist eine Karlsruher Kult-Attraktion wieder am Start. Viele können es gar nicht mehr abwarten. In wenigen Tagen geht es wieder los, entsprechend groß wird der Andrang sein.
Mit dem Frühling beginnt in Karlsruhe auch eine alte und beliebte Kult-Attraktion. Die neue Saison beginnt. Am 1. Mai geht es zur ersten Ausfahrt und der Andrang ist groß.
Pünktlich zum 1. Mai – alte Karlsruher Kult-Attraktion wieder am Start
Auf einzigartige Weise geht es mit der Dampfnostalgie in Richtung Alb- und Murgtal. Zur Saisoneröffnung starten gleich zwei Fahrten. Vom Karlsruher Hauptbahnhof geht es auf eine Zeitreise in die Geschichte der Region. Es ist nicht nur für Nostalgiker genau das Richtige, sondern auch für all jene, die ihre Heimat einmal anders erleben wollen. Nach Aussage des Vereins kommt derzeit erst einmal die Dampflok zum Einsatz. Die alte Diesellok aus dem Baujahr 1961 befindet sich immer noch in der Reparatur. Das tut dem ganzen Vergnügen aber keinen Abbruch. Für viele ist es ein ganz besonderer Spaß, zum ersten Mal in diesem Jahr wieder einen besonderen Ausflug zu machen. Deshalb ist der Andrang auch so groß.
Große Nachfrage – beliebte Karlsruher Kult-Attraktion ausgebucht
Ein weiteres Highlight sind die Führerstandsmitfahrten in historischen Dampflokomotiven – leider sind in diesem Jahr bereits alle Termine ausgebucht. Auf der Website des Vereins Dampfnostalgie Karlsruhe können aber schon jetzt Termine für das kommende Jahr angefragt werden. Gleiches gilt für Anfragen anderer Art. Hier empfiehlt sich die persönliche Kontaktaufnahme. Die Bezahlung der Tickets und die Ticketpreise für die Karlsruher Kult-Attraktion stellen sich etwas komplexer dar.
Ein Ticket für den Dampfzug kostet 13 Euro. Hinzu kommt ein Nostalgie-Zuschlag von 8 Euro. Kinder von sechs bis vierzehn Jahren zahlen einen ermäßigten Preis von 6,50 Euro mit einem Nostalgie-Zuschlag von 4 Euro. Zum besseren Verständnis: Wer keinen gültigen Fahrausweis für die regulären Züge hat, zahlt diesen dank Zugticket. Wer einen Fahrschein hat, zahlt nur den Nostalgie-Zuschlag. Beide Zuschläge werden also nicht gleichzeitig fällig.