Nach Schüssen in Karlsruher Innenstadt: Mann wird freigesprochen

Ein Streifenwagen steht vor einem Geschäft in der Innenstadt. Dort hat ein bewaffneter Raubüberfall stattgefunden. Deshalb haben die Polizisten den Tatort abgesperrt, damit niemand hinkommt. Es geht um Spurensicherung.
Symbolbild © imago/Alexander Franz

Es war wie in einem schlechten Film. Nach Schüssen in der Innenstadt ging ein Mann zu Boden. Jetzt stand der dringend Tatverdächtige vor Gericht und es passierte das Unfassbare: ein Freispruch.

Tatsächlich kam es vor einiger Zeit in der Karlsruher Innenstadt zu einer Schießerei mit einer Schreckschusspistole. Dabei wurde ein Mann schwer verletzt. Jetzt gab es einen Prozess, der aber nicht so ausging, wie viele erwartet hatten.

Nach Schüssen in Karlsruher Innenstadt – unerwarteter Freispruch vor Gericht

Man sollte meinen, dass Delikte mit Schusswaffen vor Gericht harte Strafen nach sich ziehen. Doch der Prozess in Karlsruhe verlief anders als erwartet. Viele haben wohl nicht verstanden, warum ein Mann freigesprochen wird, nachdem vor einiger Zeit in der Karlsruher Innenstadt Schüsse gefallen sind. Dem Opfer wurde dabei sogar ins Gesicht geschossen. Diese Brutalität dieser Tat ist schier unglaublich. Tatort war ein Café in der westlichen Innenstadt.

Dringend Tatverdächtiger festgenommen – Freispruch vor Gericht

Vor dem Café Brasil ereignete sich die schreckliche Tat. Einem 51-jährigen Mann wurde ins Gesicht und in den Bauch geschossen. Es wurde eine Schreckschusswaffe verwendet. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und verlor fast sein Augenlicht. Laut Information der Polizei hat man später einen dringend tatverdächtigen Mann afghanischer Herkunft festgenommen. Vor den Schüssen in der Karlsruher Innenstadt soll er am Tatort gewesen sein, was auch die Überwachungskameras vor Ort belegen.

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Doch nun wird die ganze Sache undurchsichtig, denn es gibt tatsächlich keine eindeutigen Beweise, die belegen, dass der junge Mann auch der Täter ist. Besonders erschreckend ist die Brutalität, mit der die Täter – damals vermutete man eine Tätergruppe – gegen den Mann vorgingen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann man nur sagen, dass der junge Mann nicht eindeutig als Täter nachgewiesen werden konnte, und in diesem Fall gilt der Grundsatz der Justiz: Im Zweifel für den Angeklagten – auch wenn dieser wie in diesem Fall bereits vorbestraft ist.