Nach Seuchen-Ausbruch: Deutschlandweite Ausnahme für Karlsruher Zoo

Sicht über dem Karlsruher Zoo
Foto: Thomas Riedel

Karlsruhe Insider: Auch Pelikane wurden infiziert.

Eine deutschlandweit einmalige Ausnahmegenehmigung ist das Ergebnis von langen Verhandlungen, dass die infizierten Vögel im Karlsruher Zoo nicht getötet werden müssen.

Das Veterinäramt Karlsruhe hatte diese Ausnahmegenehmigung dazu erteilt. Damit ist der Karlsruher Zoo bundesweit die erste Einrichtung, die eine solche Ausnahmegenehmigung erhält.

Nach der EU-Gesetzgebung ist das sofortige Töten der infizierten Tiere die einzige Möglichkeit, die Infektion vollends einzudämmen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde in Deutschland bislang noch nicht eingesetzt – bis jetzt.

Es geschieht zum Wohl der Tiere, dass diese Infizierungen eingedämmt und zum Stillstand gebracht werden können. Dafür kamen sogar Veterinäre des Bundesveterinärsamts nach Karlsruhe, um sich darüber zu informieren.

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Viele der Tiere haben einen hohen genetischen, kulturellen und pädagogischen Wert. Viele der Tiere sind sogar in einem Zuchterhaltungsprogramm. Des Weiteren leben im Karlsruher Zoo viele bedrohte Tierarten.

Von den insgesamt betroffenen 90 Tieren sind leider 27 Tiere verendet und konnten nicht mehr gerettet werden. Die anderen werden von mehreren Tierärzten betreut. Zudem zeigen die restlichen Tiere bislang keine Symptome und es besteht die leise Hoffnung, dass diese Tiere die Seuche überleben könnten.

Dann nämlich könnten aus dem Blut der anderen infizierten Vögel wiederum ein Gegenmittel für die Vogelgrippe erforscht werden.

Wann der Zoo wieder für Besucher geöffnet ist, kann bislang noch nicht gesagt werden.