Neue Verordnung: Eltern sind verwirrt in Karlsruher Kitas über 3G-Regeln

Eltern mit Kind im Kindergarten.
ARCHIV - Foto: Monika Skolimowska/dpa

Karlsruhe Insider: Fragen und Antworten tauchen auf.

Die neue Corona-Verordnung für Kitas beinhaltet ein umfangreiches Paket von Regeln und Ausnahmen.  Unter den Eltern kursieren teilweise falsche Informationen.

Die aktualisierte Corona-Verordnung für Kitas hat bei einigen Karlsruher Eltern für Verwirrung gesorgt. Das Anfang Oktober notverkündete Regelwerk schließt einige Lücken in der bis dahin gültigen Version.

Zentral ist die Einführung einer 3G-Nachweispflicht für alle Erwachsenen, die eine Betreuungseinrichtung betreten. Daneben erlaubt die Verordnung den Kitas wieder mehr Freiheiten.

Dürfen Eltern ihre Kinder nur bringen und abholen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind?

Nein. Die Verordnung schreibt zwar vor, dass alle externen Personen einen entsprechenden Nachweis erbringen müssen. Sie definiert aber gleichzeitig eine entscheidende Ausnahme. Das „kurzzeitige Betreten des Geländes der Einrichtung oder der Einrichtung selbst“ ist demnach ohne 3G möglich, „soweit dieses für die Wahrnehmung des Personensorgerechts zwingend erforderlich ist“, heißt es in dem Verordnungstext. Übersetzt: Bringen und Abholen ist auch ohne Nachweis weiter möglich.

Lesen Sie auch
Entscheidung gefallen: Bei Karlsruhe entsteht eine neue Attraktion

Wann müssen Eltern dann einen 3G-Nachweis vorlegen?

Wenn sie sich länger als für das Bringen und Abholen notwendig in der Einrichtung aufhalten. Als Beispiele nennt das baden-württembergische Kultusministerium Elternabende, die in diesen Tagen bei zahlreichen Kitas anstehen oder bereits durchgeführt wurden. Für einen Teil davon spiele das gar keine Rolle, berichtet Ulrike Pönisch aus der Kita-Verwaltung der Evangelischen Kirche Karlsruhe – die fänden auf Wunsch der Mehrheit der Eltern ohnehin digital statt. Doch auch zu den Präsenzveranstaltungen habe sie bisher keine negativen Rückmeldungen von Kita-Leitungen und Eltern bekommen.