Neue Windräder bei Karlsruhe: Jetzt fällt die nächste Hürde

Autos fahren auf einer Straße. Im Hintergrund stehen mehrere Windräder, die aus der Kraft des Windes Strom erzeugen. Die Nutzung regenerativer Energien wird immer beliebter, weshalb Baden-Württemberg jetzt 500 Windräder bekommt.
Symbolbild © imago/BildFunkMV

Für die neuen Windräder bei Karlsruhe fällt nun die nächste Hürde. Das Projekt, das schon seit Jahren geplant ist, meistert nun den nächsten wichtigen Schritt.

Seit mehreren Jahren steht das Projekt still, doch jetzt fällt die nächste Hürde für die neuen Windräder bei Karlsruhe. Nun kann es endlich mit der Planung weitergehen.

Seit Jahren in Planung: Fehlende Information sorgt für Stopp

Im Jahr 2019 wurde der Teil-Flächennutzungsplan 2019 für die Windenergie des Nachbarkschaftsverbands Karlsruhe rechtskräftig. Darin festgelegt wurden die Flächen Hagbuckel bei Spielberg und Ittersbach. Dabei gab es jedoch ein großes Problem: Der Plan regelte nicht, ob auch die Rotorblätter in den festgelegten Zonen bleiben müssen. Während dies für den Windradmast klar vorgegeben ist, stritten sich die Beteiligten um die Blätter.

Da im Jahr 2023 das Windenergieflächenbedarfsgesetz (kurz: WindBG) in Kraft getreten ist, muss muss die Region Mittlerer Oberrhein mindestens 1,8 Prozent ihrer Fläche für Windkraft freigeben. Die daraufhin erfolgte Planung der Ausweitung der Flächen betraf nun auch Karlsbad. Die Gemeinde wehrte sich jedoch vehement dagegen. Daraufhin hat man zwei neue Gebiete vorgeschlagen, die ebenfalls abgelehnt wurden, da man nicht wollte, dass die Gemeinde Mutschelbach von Windrädern quasi umzingelt wird. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, hat Karlsbad den neuen Vorranggebieten letztendlich doch zugestimmt.

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Windräder bei Karlsruhe: Es geht endlich weiter

Nun hat der Technische Ausschluss von Karlsbad genehmigt, dass die Windräder in Hagbuckel und Ittersbach nach dem sogenannten „Rotor-out“-Prinzip gebaut werden dürfen. Dies bedeutet, dass der Mastfuß der Windkraftanlage zwar innerhalb der genehmigten Fläche stehen muss, die Rotorblätter jedoch über diese Fläche hinausragen dürfen. Damit ist auch die Frage nach dem genauen Schwenkbereich der Blätter nun eindeutig geregelt.

Somit kann es in die nächsten Planungsschritte gehen, um dem Bau der Windkrafträder ein Stück näher zu kommen. Denn nun beginnt das eigentliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Zudem fehlen noch die Bauanträge von Energieinvestoren, die bislang der Öffentlichkeit noch nicht vorliegen. Demnach dauert es wohl noch mehrere Jahre, bis die Windkrafträder tatsächlich in den Gebieten stehen.

(Quellen: Gemeinde Karlsbad, Technischer Ausschuss Karlsbad, Regionalplanung, dpa)