Passanten in der Karlsruher Innenstadt bespuckt und angegriffen

Ein Mann wird auf der Straße von einigen Polizeibeamten verhaftet. Im Hintergrund ist das Einsatzfahrzeug der Polizei zu sehen, mit welchem der Verhaftete auf die Polizeistation gebracht wird.
Symbolbild © istockphoto/geogif

Das darf doch nicht wahr sein! Ahnungslose Passanten wurden in der Karlsruher Innenstadt bespuckt und angegriffen. Diese Attacken kamen völlig aus dem Nichts und viele sind entsetzt.

Das traf die Menschen total unvorbereitet. Passanten sind in der Karlsruher Innenstadt bespuckt und angegriffen worden. Viele sind entsetzt und erschrocken über diese Attacken, weil sie völlig aus dem Nichts kamen.

Verbale Attacken und Spuckattacken sind strafbar

Die Innenstädte der Großstädte mit ihren Fußgängerzonen, zahlreichen Cafés, Restaurants und Geschäften laden viele Menschen zum Bummeln und Verweilen ein. Auch viele Touristen nutzen immer wieder gern die Angebote in den Innenstädten. Die Freude über eine schöne Zeit wird jedoch immer öfter getrübt. So werden ahnungslose Passanten einfach aus dem Nichts beschimpft oder bedroht. Oftmals sind es finanzielle oder soziale Belastungen, die zu einem Ausraster führen. Allerdings sind verbale Attacken und auch Spuckattacken strafbar.

Bei der Verhaftung zur Wehr gesetzt

Am Dienstagmorgen ist ein derartiger Vorfall gegen 9:35 Uhr in der Karlsruher Innenstadt passiert. Am Morgen des 26. Februar 2025 belästigte ein Mann im Alter von 25 Jahren in der Waldstraße in Karlsruhe mehrere Passanten. Auch auf dem Stephansplatz und im Bereich des Ludwigsplatz soll dieser Mann weitere Menschen verbal angegriffen und sogar bespuckt haben. Als die Polizeibeamten noch vor Ort die Personalien des Mannes überprüfen wollten, floh dieser durch die Innenstadt. Allerdings stoppten ihn die Polizeibeamten nach einer kurzen Verfolgung in der Herrenstraße. Bei seiner Verhaftung wehrte sich der Mann und die Beamten legten ihm zum Schutz vor weiteren Angriffen eine Spuckhaube an. Anschließend wurde der 25-Jährige festgenommen.

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Gerade das Anspucken ruft bei vielen Menschen verständlicherweise ein Ekelgefühl hervor. Der Angreifer erniedrigt die Personen durch die Spuckattacken. Damit ist das Anspucken mindestens eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuchs. Die betroffenen Personen haben daher die Möglichkeit, bei der Polizei eine Strafanzeige und einen Strafantrag zu stellen. Die Geschädigten können die Strafanzeige mittlerweile sogar online stellen. Mit dem Strafantrag wird der Wille zur Strafverfolgung bekräftigt. Dieser ist innerhalb von drei Monaten schriftlich zu stellen.