Protestaktionen: Aktivist in Karlsruhe zu Geldstrafe verdonnert

Eine Gruppe Polizisten führt einen Demonstranten oder Aktivisten und wahrscheinlichen Klimakleber von der Straße. Im Hintergrund ist ein Polizeifahrzeug zu sehen. Der abgeführte Mann wird getragen und hat ein verkrampftes Gesicht.
Symbolbild © imago/Ralph A. Friedrichs

Ein Aktivist in Karlsruhe muss jetzt eine saftige Geldstrafe zahlen. Er ist mit seiner Aktion zu weit gegangen und muss die Konsequenzen seiner fragwürdigen Tat tragen.

Ein Aktivist in Karlsruhe muss eine hohe Geldstrafe bezahlen, weil er unter anderem das Bundeskanzleramt angegriffen hat. Das Verfahren wurde sogar extra beschleunigt.

Grenze überschritten: Er hat es zu weit getrieben

Beim Amtsgericht in Karlsruhe wurde jetzt entschieden, dass ein Aktivist eine hohe Geldstrafe zahlen muss. Denn der 48-Jährige hat sich für eine extrem ekelhafte Methode des Protests entschieden. Dabei ging es ihm vor allem darum, Aufmerksamkeit auf sich und seine Überzeugung zu ziehen. Denn er kritisierte, wie Deutschland sich in Bezug auf den Krieg im Gazastreifen verhält.

Dabei reichte es ihm offensichtlich nicht, sich an öffentlichen, friedlichen Protesten zu beteiligen. Stattdessen griff er zu einer sehr ungewöhnlichen Methode des Aufstands. So packte er am Montag, dem 13. Januar, einen 13 mal 16 Zentimeter großen Stein in Kombination mit Fäkalien in eine Plastiktüte. Mit seiner “Waffe” machte er sich dann auf in Richtung Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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Er ist ein Wiederholungstäter

Vor Ort warf er seine Ekel-Tüte gegen die Pforte des Bundesverfassungsgerichts. Das Ergebnis sind ein Schaden an den Sonnenschutzrollos und einige Kratzer. Die kreative Idee mit dem Wurfgeschoss hatte er an diesem Montag jedoch nicht zum ersten Mal. Denn bereits am vorherigen Freitag hatte er die Pforte des Bundesinnenministeriums beworfen. Am Sonntag nahm er sich dann das Kanzleramt vor.

Auch eine vorläufige Festnahme in Berlin konnte ihn scheinbar nicht davon abbringen, seinen Plan bereits am Montag in Karlsruhe weiterzuverfolgen. In Konsequenz hat das Karlsruher Amtsgericht jetzt entschieden, dass der Aktivist wegen seiner Taten in Berlin und Karlsruhe gleich mehrere Geldstrafen zahlen muss. Dabei handelt es sich um insgesamt 80 Tagessätze à 30 Euro. Tatsächlich hat der Mann mit der Strafe von 2.400 Euro noch einmal Glück gehabt. Immerhin hat die Staatsanwältin selbst eine dreimonatige Haftstrafe gefordert. Der Mann versichert jedoch, nun mit seinen Attacken aufzuhören. Inwiefern der 48-Jährige sich an sein vor Gericht gegebenes Versprechen hält, bleibt allerdings abzuwarten.