“Schaden”: Junge Männer randalieren im Karlsruher Europabad

Das Europabad in Karlsruhe ohne Besucher – das Schwimmbad ist bei den Bürgern sehr beliebt. Die Fassade des Gebäudes besteht aus Glas, man kann die Menschen beim Schwimmen sehen.
Symbolbild Foto von Kucharek

In den letzten Tagen haben junge Männer in einem Karlsruher Freibad randaliert. Betroffen von ihrer Zerstörungswut war das Europabad. In der Vergangenheit wurden auch Autohäuser attackiert. Was bleibt, ist ein enormer Schaden.

In Deutschland gilt erst ab einem Alter von vierzehn Jahren die Strafmündigkeit – und dann auch erst einmal nur nach geltendem Jugendrecht. Dessen scheinen sich auch einige junge Täter in Karlsruhe bewusst zu sein, die nun im Karlsruher Europabad randaliert haben.

Jugendliche randalieren im Karlsruher Europabad

Zerbrochene Scheiben und weitere Schäden bleiben zurück, als Jugendliche jüngst im Karlsruher Europabad randalierten. Das Problem dabei: Die Täter sind wohl zu jung, um wirklich belangt werden zu können. Das Thema Strafmündigkeit ist schon lange ein Problem. Die Täter in Deutschland werden immer jünger – die Angst vor Strafe ist kaum vorhanden, denn unter vierzehn Jahren haben jugendliche Täter hierzulande nichts zu befürchten. Wenn überhaupt, müssen ihre Eltern haften. Auch deshalb steht das bei der Strafmündigkeit geltende Alter in der Kritik – viele wünschen sich eine Herabsetzung auf zwölf Jahre. Im Ernstfall würden jugendliche Straftäter dann früher die Konsequenzen ihres Handelns zu spüren bekommen – das wäre dann auch bei dem Vorfall im Europabad in Karlsruhe möglich.

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Hohe Sachschäden: Immer mehr jugendliche Straftäter in Deutschland

Meist entstehen hohe Sachschäden, mit denen die Opfer allein zurechtkommen müssen. Kein Wunder, dass sich da Frustration breitmacht. Auch statistische Erhebungen zeigen, dass immer mehr Jugendliche und Kinder unter vierzehn Jahren straffällig werden. Für viele ist das ein Grund, endlich etwas zu tun, um solchen Jugendlichen wie in Karlsruhe das Handwerk zu legen, bevor Schlimmeres passiert. Handlungsbedarf besteht demnach bezüglich Paragraf 9 des deutschen Strafgesetzbuches – der all Bürger unter vierzehn Jahren für “schuldunfähig” erklärt.

Viele Täter sind sich dessen bewusst und begehen regelmäßig Straftaten. So auch einer der Jugendlichen, der an dem Vorfall im Europabad beteiligt war. Vor Ort ist er bereits bekannt und gefürchtet, denn immer wieder provoziert er die Betreiber. Er erhielt bereits mehrfach Hausverbot – etwas an seinem Verhalten hat sich dadurch nicht geändert. Bevor der Paragraf 9 keine Revision erfährt, sind den Verantwortlichen die Hände gebunden.