„Sprüche“ in der Innenstadt: Karlsruher muss wegen Hetze in den Knast

Brunnen vor dem Naturkundemuseum in Karlsruhe.
Foto: Martin Dürrschnabel [CC BY-SA 2.5 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5)], via Wikimedia Commons

Karlsruhe Insider: Auseinandersetzung fand auf dem Spielplatz statt.

Der Staatsanwalt sieht den öffentlichen Frieden und die Menschenwürde angegriffen, der Rechtsanwalt erkennt lediglich eine Beleidigung. Am Ende muss der Beklagte hinter Gitter.

Der Stephansplatz gilt nicht nur als Platz für Flohmärkte und auch für Wochenmärkte, sondern auch als Schauplatz für manchen randständigen Städter mit alkoholischer Verpflegung.

Ein solcher Städter, 60 Jahre, deutsch und Leistungsempfänger hatte am 3. März nachmittags gegen 15.30 Uhr nahe der Apotheke Stress mit einem 38-jährigen. Der jüngere, Bauingenieur und dank seines italienischen Akzents leicht als zugereister erkennbar, erstattete nach der Begegnung Anzeige gegen den Älteren. Im Raum steht ein schwerer Vorwurf: Volksverhetzung.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft enthält den fraglichen Wortlaut. Demnach soll der 60 Jahre alte Mann aus Karlsruhe zu seinem jüngeren Kontrahenten gesagt haben, dorthin zurückzugehen, wo er herkomme – nach Afrika. Seine eigene Familie lebe schließlich schon tausend Jahre in Deutschland. Danach sagte er noch: „Ihr gehört ins KZ“.

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Doch es gibt ein Handy-Video des Auftritts. Die Bild- und Tonaufnahmen lassen an den Äußerungen vom März keinen Zweifel. „Ja“, räumt der Angeklagte unter dem Eindruck des Videos ein, „das ist meine Stimme“. Was er damals auf dem Stephanplatz gesagt hat, ist dem Mann heute nach eigenem Bekunden unerklärlich. Die Staatsanwaltschaft sieht den gravierenden Tatbestand der Volksverhetzung sehr wohl erfüllt: Gestört worden sei der öffentliche Friede, angegriffen worden sei die Menschenwürde.

Für die Amtsrichterin steht am Ende fest: Es lag eine Volksverhetzung vor. Fünf Monate muss der 60-Jährige dafür einfahren.