Strenge Polizeiverordnung: Betteln ist verboten in Karlsruhe

Ein Obdachloser Mann sitzt zusammengekauert an einer Straße, einer Einkaufsstraße und vor einer Rolltreppe, die nach unten geht. Viele Menschen laufen an ihm vorbei, ohne ihn richtig zu bemerken.
Symbolbild © imago/Gottfried Czepluch

Karlsruhe macht Ernst in seinem Kampf um Ordnung und Sauberkeit in der Stadt, und nun ist auch das Betteln im Zuge einer neuen, strengen Polizeiverordnung verboten. Die Konsequenzen könnten für alle Bewohner spürbar werden.

Obdachlose und Bettler kennt man in jeder deutschen Großstadt und viele versuchen mit verschiedenen Methoden, dieser prekären Situation Herr zu werden. Nun setzt Karlsruhe auf eine strenge Polizeiverordnung, und so ist das Betteln nun in der gesamten Stadt verboten.

Karlsruhe regelt Alltag neu und reagiert auf Beschwerden

Karlsruhe hat zum Jahreswechsel seine Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung überarbeitet. Damit reagiert die Stadt auf wiederkehrende Beschwerden aus dem Innenstadtbereich. Besonders das Verhalten von Personen, die um Spenden bitten, war den Anwohnern, Ladenbesitzern und Passanten immer wieder ein Thema. Die Überarbeitung soll helfen, klare Maßstäbe zu setzen. Grundsätzlich ist Betteln in Deutschland nicht generell verboten. Stilles Betteln, also das unaufdringliche Bitten um Unterstützung, fällt unter die allgemeine Handlungsfreiheit und ist nach deutschem Recht nicht strafbar.

Kommunen dürfen laut Experten jedoch bestimmte Formen einschränken, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören. In anderen Städten gibt es bereits ähnliche Regeln: In München ist etwa aggressives Betteln in der Fußgängerzone untersagt, und man ahndet es in Bayern mit Bußgeldern. Dort ist auch das Betteln in Gruppen oder mit Kindern ausdrücklich verboten, weil es den öffentlichen Raum belasten kann. Kritische Stimmen vertreten, dass ein pauschales Bettelverbot nicht zielführend ist, weil Armut dadurch nicht verschwindet. Stattdessen drängt man die betroffenen Menschen eher weiter an den Rand der Gesellschaft. Städte wie Düsseldorf setzen deshalb eher auf konkrete Verhaltensregeln, die lediglich aufdringliches Verhalten einschließen.

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In Karlsruhe definiert die neue Polizeiverordnung nun genauer, wann Betteln zur Ordnungswidrigkeit wird. Erlaubt bleibt grundsätzlich das stille Bitten um Hilfe, solange man niemanden bedrängt oder in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Problematisch wird es, wenn Passanten wiederholt aggressiv angesprochen, verfolgt oder am Weitergehen gehindert werden. Neu aufgenommen wurde auch das Verbot, Minderjährige in die Bitte um Geld einzubeziehen oder körperliche Einschränkungen vorzutäuschen.

Das soll verhindern, dass in der Stadt Formen des Bettelns auftreten, bei denen man Kinder oder falsche Behauptungen nutzt, um Spenden zu erzwingen. Ein Punkt, den man in vielen deutschen Kommunen ebenfalls adressiert. Verstöße gegen die Regelungen ahndet man künftig mit Bußgeldern, die je nach Schwere der Störung bis zu mehreren tausend Euro reichen können. Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst sollen dabei konsequent, aber verhältnismäßig vorgehen. Ein Platzverweis kann bereits für einen Tag ausgesprochen werden, wenn die Betroffenen wiederholt gegen die Regeln verstoßen.

(Quellen: Stadt Karlsruhe, Polizei)