
Im Ankunftszentrum für Geflüchtete in Heidelberg erschüttern schwere Vorwürfe eine Landesbehörde. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt gegen einen Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Er soll mehrere Frauen zu sexuellen Handlungen gedrängt haben.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Anzeige einer jungen Frau. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erklärte sie, der Beschuldigte habe ihr während ihres Asylverfahrens in Aussicht gestellt, eine Abschiebung verhindern zu können. Im Gegenzug soll er sexuelle Handlungen verlangt haben. Die Frau gab an, sich durch diese Situation so unter Druck gesetzt gefühlt zu haben, dass sie den Forderungen nachkam. Die Vorwürfe gegen einen Karlsruher Regierungsmitarbeiter sorgen für große Aufmerksamkeit. Besonders betroffen sind Geflüchtete, da der Beschuldigte seine Stellung während laufender Asylverfahren ausgenutzt haben soll.
Mehrere Geflüchtete sind die Opfer – Karlsruher Regierungsmitarbeiter unter schwerem Verdacht
Im Zuge der weiteren Ermittlungen identifizierten Polizei und Staatsanwaltschaft sechs weitere Frauen. Nach Angaben der Ermittler sollen auch sie während ihrer Asylantragstellung zu sexuellen Handlungen aufgefordert worden sein. Diese Frauen gingen den Vorwürfen zufolge jedoch nicht auf die Forderungen ein. Die Ermittlungen konzentrieren sich derzeit auf den Verdacht der sexuellen Nötigung.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe reagierte unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe und stellte den Mitarbeiter vom Dienst frei. Damit soll sichergestellt werden, dass bis zum Abschluss der Ermittlungen kein weiterer Kontakt zu Antragstellern im Ankunftszentrum besteht. Weitere Angaben zur Person machte die Behörde nicht.
Beweise sichern und Ermittlungen vorantreiben – Kriminalpolizei ist aktiv
Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Heidelberg werten nun Beweismittel aus und prüfen die Aussagen der betroffenen Frauen. Ob es zu einer Anklage kommt, hängt vom Ergebnis der laufenden Ermittlungen ab. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der Fall sorgt auch deshalb für besonderes Aufsehen, weil Geflüchtete in behördlichen Verfahren häufig in einer schwierigen und von Unsicherheit geprägten Lebenssituation sind. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, hätte der Beschuldigte nach Ansicht der Ermittler genau diese besondere Abhängigkeit ausgenutzt.
(Quellen: Staatsanwaltschaft Heidelberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, dpa)














