
Mit Spannung wurde es erwartet, nun ist das Urteil gegen die frühere mutmaßliche Terroristin aus Karlsruhe gefallen. Sie muss für lange Zeit in Haft. Ihre Anhänger fordern immer noch ihre Freilassung.
Seit März 2025 steht eine frühere mutßmaliche Terroristin aus Karlsruhe vor Gericht. Nun ist endlich das Urteil gefallen: Sie muss für lange Zeit in Haft.
Seit 15 Monaten vor Gericht: Mutmaßliche RAF-Terroristin wegen diverser Raubüberfälle angeklagt
Sowohl ihre Anhänger als auch diejenigen, die endlich Gerechtigkeit fordern, verfolgen den Prozess gegen Daniela Klette seit März letztem Jahr mit Spannung. Sie steht vor Gericht, weil sie zusammen mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub in den Jahren 1999 bis 2016 schwere Raubüberfälle begangen haben soll. Zusammen sollen die drei mehrere Geldtransporter und Supermärkte in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen begangen haben.
Während sich die beiden mutmaßlichen Mittäter immer noch auf der Flucht befinden, konnte die Polizei Klette Anfang 2024 in Berlin erfolgreich stellen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete dies als vollen Erfolg, denn Daniela Klette tauchte vor 30 Jahren unter. Das Geld und die anderen erbeuteten Gegenstände soll sie genutzt haben, um im Untergrund überleben zu können.
Mußmaßliche Terrorstin aus Karlsruhe muss lange in Haft: „Unter der Forderung der Staatsanwaltschaft“
Obwohl sie niemanden verletzt hatten, sah der Richter einen Fall als besonders schwer an. So soll Daniela Klette beim Überfall auf einen Geldtransporter in Cremlingen im Landkreis Wolfenbüttel einen Wachmann mit einer Panzerfaustattrappe bedroht haben. Bis heute haben alle Opfer schwere Traumata davongetragen. Die Fahrer der Geldtransporter, die die Komplizen beschossen hatten, haben bis heute schwere psychische Störungen. Einer ist sogar bis heute arbeitsunfähig.
Die Staatsanwaltschaft hatte wenigstens 15 Jahre gefordert, weil sie die Erfüllung der Bedingungen für geplanten vorsätzlichen Mord sah. Dem folgte das Gericht jedoch nicht, da die Täter freiwillig abgelassen hätten, heißt es. Während die Nebenkläger 11 Jahre forderten, rang sich das Gericht zu einer anderen Strafe durch. Es verurteile Daniela Klette zu 13 Jahren Haft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren wegen der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung wollen die zuständigen Stellen anstrengen. Die Anklage muss nach aktuellem Stand noch genehmigt werden.
(Quellen: Landgericht, Ermittlungsbehörden, Prozessberichte, dpa)














