Verboten an Silvester: Böller-Verbotszonen in Karlsruhe eingeführt

Ein Schild, das auf ein Feuerwerksverbot oder Böllerverbot in einem Stadtteil hinweist. Zu Silvester gibt es viele Verbotszonen, wo hohe Bußgelder für Feuerwerk drohen.
Symbolbild © istockphoto/Karl-Friedrich Hohl

Wie jedes Jahr ist Silvester der Höhepunkt des Jahres. Übermorgen ist es wieder so weit: Von früh bis in die späten Abendstunden wird geknallt, um das alte Jahr zu verabschieden. In Karlsruhe hat die Stadt unterdessen Böllerverbotszonen eingeführt.

Traditionsgemäß gibt es eine Pressemitteilung der Stadt Karlsruhe. Darin sind die Böllerverbotszonen in Karlsruhe festgehalten. Wer hier knallt, muss mit hohen Strafen rechnen.

Böllerverbot in Karlsruhe: Knallen ist an diesen Orten verboten

Kaum ein Thema ist so heiß diskutiert wie Feuerwerke zu Silvester. In Karlsruhe gibt es Böllerverbotszonen. Das sind Gebiete, in denen Feuerwerkskörper auf keinen Fall gezündet werden dürfen. Wer sich über diese Verbote hinwegsetzt, muss mit hohen Strafen rechnen. Es drohen empfindliche Bußgelder. Soweit sollte man es lieber nicht kommen lassen und einen genauen Blick auf die aktuelle Verkündung der Stadt werfen. In der ganzen Stadt werden zu Silvester die Schilder stehen. Grundlegend sollte jeder Bürger auf das Böllern in der Innenstadt verzichten.

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Strenge Verbote erlassen für die Bürger – Kontrollen kommen

Die Verbotszonen sind in der Regel mit Warnschildern gekennzeichnet und somit nicht zu übersehen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist auf dem Marktplatz und dem Schlossplatz in der Innenstadt strengstens untersagt. Außerdem ist das Abbrennen von Böllern in der Nähe historischer Gebäude wie Kirchen gemäß dem deutschen Sprengstoffgesetz ohnehin nicht erlaubt.

Das Böllerverbot gilt daher auch in der gesamten Umgebung des Karlsruher Schlosses und auf dem Winterzeit-Gelände. Zu den Verbotszonen gehören auch die Gebiete rund um Altenheime, Krankenhäuser und Kindergärten. Für die Turmbergterrasse in Karlsruhe hat die Stadt außerdem ein Verbot erlassen. Entsprechende Beschilderungen sind vorhanden und gelten nicht als Ausrede, das Verbot nicht mitbekommen zu haben. Zudem reguliert deutschlandweit das Sprengstoffgesetz die Verbote und Erlasse, die zum Beispiel auch das Abbrennen in der Nähe von Naturschutzgebieten oder Wäldern verbieten.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Pressemeldungen der Stadt Karlsruhe, Polizeiangaben)