
Der Schock in der Gemeinde war groß, als in einer Wohnung zwei Leichen gefunden wurden. Die beiden Opfer sollen Mutter und Sohn sein. Außerdem verfolgt die Polizei erste Hinweise, die auf ein Gewaltverbrechen hinweisen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Ursachen für den Tod der beiden Menschen noch ungeklärt. Ein Angehöriger der Familie hat Mutter und Sohn leblos in ihrer Wohnung aufgefunden. Nun gilt es, die Todesursache zu klären. Die Hinweise verdichten sich, dass es sich um ein Verbrechen handelt.
Zwei Leichen im Kreis Karlsruhe – erste Hinweise auf ein Verbrechen
Bei den beiden Todesopfern soll es sich um eine Mutter und ihren Sohn handeln. Sie wurden in ihrer Wohnung in Oberhausen-Rheinhausen aufgefunden. Die Ortschaft befindet sich im Landkreis Karlsruhe. Die beiden Opfer sind 61 und 41 Jahre alt geworden. Mittlerweile gibt es erste Informationen, denen zufolge sie Zeichen von Verletzungen aufwiesen. Demnach wird auch Hinweisen nachgegangen, die auf ein Gewaltverbrechen beziehungsweise einen gewaltsamen Tod hindeuten könnten.
Die Ergebnisse der Obduktion, die die genaue Todesursache klären sollen, stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Bis dahin halten sich die Ermittler bedeckt, ob ein möglicher Dritter verantwortlich zu machen ist. Was bleibt, ist der Schock einer ganzen Gemeinde, der weit über diese schreckliche Erfahrung hinausgeht. Viele fragen sich, wie es zu diesem tragischen Ende kommen konnte.
Polizei hat die Ermittlungen zur Todesursache aufgenommen
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Karlsruhe hat sich die Zeugin um 8:45 Uhr bei der Polizei gemeldet. Das Kriminalkommissariat Bruchsal ist derzeit mit den weiteren Ermittlungen betraut. Die Beamten werden bei gesicherten Ergebnissen eine weitere Pressemitteilung herausgeben. Es ist also zum jetzigen Zeitpunkt nicht förderlich, zu mutmaßen, was in dieser Wohnung passiert ist. Bei allen Bürgern bleibt jedoch ein ungutes Gefühl zurück. Nun bleibt nur abzuwarten und zu hoffen, dass die Ergebnisse der Obduktion bald vorliegen und zur Aufklärung beitragen können.
(Quellen: Staatsanwaltschaft, Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen, SWR)














