
Ein schlimmer Gewaltfall beschäftigt jetzt den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im Mittelpunkt steht der Angriff auf den Gemeinderat Bernd Vollmer. Obwohl die Tat bereits einige Zeit zurückliegt, ist das Verfahren noch längst nicht abgeschlossen. Jetzt prüfen die Richter in Karlsruhe, ob das bisherige Urteil rechtlich Bestand hat.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Angriff, bei dem Bernd Vollmer schwer verletzt wurde. Nach den Feststellungen des Landgerichts fuhr der Angeklagte mit seinem Auto gezielt auf den Kommunalpolitiker zu. Vollmer erlitt dabei erhebliche Verletzungen und überlebte den Angriff.
Schrecklicher Fall des versuchten Mordes an Gemeinderat
Das zuständige Landgericht kam jedoch zu einer anderen rechtlichen Bewertung. Zwar sprach es den Angeklagten schuldig, folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft beim Vorwurf des versuchten Mordes jedoch nicht. Genau an diesem Punkt setzt das jetzige Revisionsverfahren an.
Der Bundesgerichtshof verhandelt den Fall nicht noch einmal vollständig. Anders als in einer neuen Hauptverhandlung werden dort keine Zeugen erneut gehört und keine Beweise neu erhoben. Die Richter prüfen ausschließlich, ob dem Landgericht bei der Anwendung des Strafrechts oder bei der Urteilsbegründung Rechtsfehler unterlaufen sind. Sollte der Bundesgerichtshof solche Fehler feststellen, kann er das Urteil aufheben und den Fall an eine andere Strafkammer zurückverweisen. Dort müsste das Verfahren anschließend erneut verhandelt werden.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe rollt den Fall wieder neu auf
Für die Beteiligten hat die Entscheidung große Bedeutung. Bestätigt der Bundesgerichtshof das Urteil, ist das Verfahren weitgehend abgeschlossen. Hebt er die Entscheidung dagegen auf, beginnt der juristische Streit in wesentlichen Teilen von vorn. Der Fall sorgt auch deshalb für Aufmerksamkeit, weil Angriffe auf kommunale Mandatsträger seit Jahren stärker in den Fokus rücken. Bürgermeister, Gemeinderäte und andere kommunale Amtsträger berichten immer häufiger von Bedrohungen, Beleidigungen oder körperlichen Übergriffen. Entsprechend genau wird verfolgt, wie die Justiz schwerwiegende Gewalttaten gegen kommunale Politiker rechtlich bewertet.
Mit der Verhandlung in Karlsruhe erreicht das Verfahren nun die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte nicht nur für die Beteiligten selbst, sondern auch für die rechtliche Einordnung vergleichbarer Fälle von Bedeutung sein.
Quellen: Bundesgerichtshof, Staatsanwaltschaft, Landgericht














