Karlsruhe Insider: Volkszählung steht an.
Genau 11 Jahre nach der letzten Volkszählung steht eine erneute Befragung wieder an. Der Stichtag in diesem Mai ist der 15. Mai, also jetzt am Sonntag.
Dann müssen zwar nicht alle, aber einige auserwählte den zugeschickten Brief von der städtischen Erhebungsstelle erhalten bzw. erhalten haben.
Dies ist eine Verordnung der Europäischen Union, wobei der Staat von der EU verpflichtet wird, diese für die Zählung notwendigen Erhebungen durchzuführen.
In Karlsruhe sind knapp 20.000Personen in den eigenen vier Wänden sowie rund 11.000 Bewohner in Heimen oder anderen Unterkünften aufgefordert. den zu erwartenden Zettel ordnungsgemäß auszufüllen.
Bei der Befragung durch den von der Stadt Beauftragten Erhebungsbeamten werden bei den betreffenden Personen verschiedene Daten erfasst: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand sowie der Wohnungsstatus abgefragt.
„Mehrere Tausend Euro“ Bußgelder drohen, wenn bei offiziellen Zählungen nicht kooperiert wird.
Wer nicht mitmacht, muss mit saftigen Bußgeldbescheiden rechnen. Diese reichen laut der Präsidentin des Statistischen Landesamts von „einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro“. Ausschlaggebend dafür ist zufolge, wie groß der Verstoß gegen die Auskunftspflicht ist.
Eine solche Erhebung ist wichtig, damit man die Ausschreibung der letzten Auswertung mit der neuen Auswertung vergleichen kann. Des Weiteren kann die EU dann erkennen, wie weit sich die Änderungen voneinander unterscheiden.
Schließlich kann in elf Jahren doch auch recht viel passiert sein.