Karlsruhe Insider: Personalliste droht Engpass.
Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht sorgt beim Gesundheitsamt für einen großen Aufwand. Von Seiten des Klinikpersonals können einige Beschäftigte nicht geimpft werden.
Allerdings haben nur noch die Beschäftigten im Gesundheitswesen Zeit, sich impfen zu lassen. Bei den Mitarbeitern, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, dürfte es wohl eine Ausnahmeregelung geben.
Somit müssen alle Beschäftigten bis zum 15. März nachweisen, dass sie sich impfen ließen. Wenn dies nicht aus medizinischen Gründen, sondern nur einfach aus Prinzip geschieht, dann dürfen sich die Beschäftigten nicht wundern, wenn sie dabei ihren Arbeitsplatz gefährden. Dabei sollten sich diese Menschen doch lieber überlegen, ob ihnen das Verweigern der Impfung wichtiger ist als ein sicherer Arbeitsplatz.
Doch wird dies alles auch für die Verwaltung ein sehr hoher zusätzlicher Arbeitsaufwand werden.