Wegen Tierschutz: Karlsruhe sperrt Straße über Monate hinweg

Eine gesperrte Straße in einer deutschen Stadt von vorne aufgenommen. Hier ist kein Durchkommen. An den Seiten stehen Bäume und hohe Wohnhäuser. In Karlsruhe ist eine fertiggestellte Straße schon wieder kaputt.
Symbolbild © istockphoto/MarioGuti

Wegen des Tierschutzes müssen einige nun ein großes Opfer bringen. Karlsruhe sperrt eine Straße über Monate hinweg. So mancher dürfte über diese Maßnahme allerdings wenig erfreut sein.

Manchmal zieht die Sorge um das Tierwohl weite Kreise. Wegen des Tierschutzes sperrt Karlsruhe eine Straße über Monate hinweg. Das erhoffte Verständnis für die Maßnahme dürfte bei einigen wohl ausbleiben.

Schutz zur Bewahrung natürlicher Lebensräume

Tierschutz bedeutet, dass die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere respektiert und geschützt werden. Dazu gehören eine artgerechte Haltung, ausreichende Bewegung, angemessene Ernährung, medizinische Versorgung und ein möglichst geringes Stressniveau. Tieren sollte Leid erspart bleiben, weshalb Misshandlungen, Vernachlässigungen und unnötige Schmerzen zu vermeiden sind. Auch die Tiere in freier Wildbahn benötigen Schutz, um ihre natürlichen Lebensräume zu bewahren. Naturschutzpläne schützen gezielt bedrohte Arten und sichern Brut- und Rastplätze vor menschlichen Eingriffen. So sperrt die Stadt Karlsruhe wegen des Tierschutzes nun über Monate hinweg eine Straße.

Wanderung stark von der Witterung abhängig

Der zu den selteneren Arten gehörende Springfrosch erreicht höchstens eine Größe von 8 Zentimetern und verfügt über eine relativ lange, zugespitzte Schnauze. Häufig kommt er im Süden und der Mitte Deutschlands vor. In Waldtümpeln, Weihern und Wassergräben legt der Frosch seine Laichballen mit 450 bis 1.800 Eiern an Ästen, Wurzeln oder Pflanzenteilen ab. Lediglich 3 bis 5 Zentimeter groß ist hingegen der Europäische Laubfrosch, der einer der bekanntesten Amphibien in Mitteleuropa ist. Der blattgrün wirkende Frosch verfügt über Haftscheiben an Finger- und Zehenenden. Der in Deutschland weit verbreitete Laubfrosch bevorzugt für die Fortpflanzung fischfreie Gewässer, in denen er die Laichballen mit 50 bis 100 Eiern in Flachwasserzonen an untergetauchte Pflanzenteile klebt.

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Sowohl der Springfrosch als auch der Laubfrosch sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, sodass sie nicht gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen. Aufgrund dieses Schutzstatus gilt wegen der Laichwanderung der Amphibien die Sperrung des Batzenhofwegs vom 15. Januar bis zum 30. Mai 2026 täglich von 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Die Sperrzeiten passen sich alle 2 bis 3 Wochen an die Tageslänge an und starten mit der beginnenden Dämmerung. Eine vorzeitige Aufhebung ist möglich, wenn die Wanderung der Laubfrösche endet. Weil jedoch die Wanderung stark von der Witterung abhängt, kann sich der Zeitraum um bis zu 14 Tage verschieben.

(Quellen: NABU, Stadt Karlsruhe)