Nach einer Schlägerei gab es Ärger um einen ehemaligen Spieler des Karlsruher SC. Eine Suspendierung wurde ausgesprochen.
Vor einiger Zeit berichteten wir über eine Schlägerei im Zusammenhang mit einem Ex-Karlsruher SC Spieler. Diese ereignete sich im damaligen Trainingslager. Nun scheint vor Gericht endlich eine Entscheidung gefallen zu sein. Damit verbunden ist auch eine Strafe für den Spieler.
Ärger um Ex-Karlsruher-SC-Spieler nach Prügelei
Wieder einmal gibt es großen Ärger um einen Ex-Karlsruher-SC-Spieler, der aktuell bei Herta BSC unter Vertrag steht. Es handelt sich um Marius Gersbeck, der vor einiger Zeit in eine Schlägerei verwickelt war. Der Vorfall ereignete sich im Trainingslager am 17. Juli dieses Jahres. Danach wurde sofort eine Sperre verhängt, die bis heute anhält. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der ehemalige Spieler des Karlsruher SC in einem Gasthof einem anderen jungen Mann im Alter von 22 Jahren eine schwere Kopfverletzung zugefügt haben.
Die Gewalteinwirkung soll so stark gewesen sein, dass das Opfer erst nicht vernehmungsfähig war. Nach der Prügelei trug der junge Mann eine Gehirnerschütterung und Frakturen sowie einen Kieferbruch davon. Man kann sich also vorstellen, wie heftig die Prügelattacke gewesen sein muss.
Ermittlung wegen schwerer Körperverletzung
Die Polizei in Österreich ermittelt gegen den Ex-Karlsruher-SC-Spieler wegen schwerer Körperverletzung. Dem Torwart drohen bis zu drei Jahre Haft. Allerdings könnte er um diese harten Konsequenzen wohl noch einmal herumkommen. Denn nach aktuellen Informationen soll es zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen sein. Nach österreichischem Recht kann im Interesse des Opfers auch auf eine Strafverfolgung verzichtet werden.
Im Moment hängt der Spieler also in der Luft. Es könnte jedoch sein, dass er durch eine Geldzahlung einer Verurteilung entgeht – sicher ist dies jedoch nicht. Für seinen neuen Verein wird der Spieler aber vorerst nicht spielberechtigt sein und hat damit bereits für viel Unruhe und Ärger gesorgt. Es bleibt zu hoffen, dass eine gütliche Einigung für beide Seiten gefunden werden kann.