
Hunde dürfen eigentlich nicht in den Karlsruher Baggersee. Es kommt aber immer wieder zu Verstößen, obwohl die Regeln bereits seit längerer Zeit gültig sind.
An diesem Baggersee in Karlsruhe dürfen Hunde nicht baden. Auf einen eigenen Badebereich für die Vierbeiner wurde bewusst verzichtet. Das wäre offenbar zu unhygienisch. Inzwischen haben viele Betreiber von Baggerseen den Zugang für Hunde eingeschränkt.
Hunde dürfen nicht in den Karlsruher Baggersee
Wenn es draußen sehr heiß ist, wollen sich nicht nur die Menschen abkühlen. Auch Vierbeiner lieben es, ins Wasser zu springen und dort ausgelassen zu planschen. Für Hunde ist das Baden eine Wohltat. In vielen Karlsruher Baggerseen ist das allerdings nicht möglich. Hier dürfen Hunde weder gemeinsam mit uns Zweibeinern noch in einem abgetrennten Bereich ins Wasser springen.
Ein Beispiel ist der Baggersee in Eggenstein-Leopoldshafen. Das Ordnungsamt hat darauf hingewiesen, dass Hunde vor Ort nur außerhalb der Liege- und Badezone und außerhalb des Naturschutzgebietes im Wasser toben dürfen. Das schränkt die Freiheit von Familien mit Hund enorm ein.
Regeln beachten – Hundeverbot am Baggersee
Ob an einem Baggersee ein absolutes Hundeverbot gilt, hängt von der jeweiligen Badeordnung ab. Dies kann man zum Beispiel auf den Internetseiten von Weingarten, Stutensee, aber auch Linkenheim-Hochstetten für den jeweiligen Baggersee nachlesen. Auch vor Ort an den Karlsruher Baggerseen sind Schilder mit den Regeln aufgestellt. Auf vielen Schildern ist dabei zu lesen, dass Hunde vom 1. Mai bis zum 30. September nicht in die Badezone mitgenommen werden dürfen.
In Linkenheim-Hochstetten gilt diese Regelung bereits seit dem 1. April. Eine Ausnahme bilden Blindenhunde, die zum Beispiel in Weingarten in die Satzung aufgenommen wurden. Ebenso ist es verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen. Es kommt wiederholt zu Regelbrüchen, wie zum Beispiel in Eggenstein-Leopoldshafen. In einigen Fällen würde die mündliche Ansprache ausreichen, um die Hundehalter zur Einsicht zu bewegen. Es können aber auch kostenpflichtige Verwarnungen und Bußgelder ausgesprochen werden. So ist jeder selbst dazu angehalten, auf die jeweiligen Regeln und Vorschriften vor Ort zu achten.














