Viele Menschen in Deutschland, die ein Haus haben, besitzen auch eine Garage. Doch diese sollte man lieber nicht zumüllen, denn für bestimmte Gegenstände, die per Gesetz nicht in der Garage lagern dürfen, drohen hohe Strafen.
Garagen sind praktisch und oft mehr als nur ein Stellplatz fürs Auto. Doch wer sie zweckentfremdet kann sich schnell in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Je nach Bundesland drohen saftige Strafen, wenn verbotene Gegenstände in der Garage lagern.
Zwischen Lagerraum und Garage liegt ein schmaler Grad: Nicht alles ist erlaubt
Viele nutzen ihre Garage als praktischen Stauraum für sperrige Dinge, die anderswo keinen Platz finden. Alte Möbel, Werkzeug oder Gartenutensilien landen dort oft neben dem Auto. Doch rechtlich gesehen ist das nicht immer erlaubt. Garagen haben eine klare Zweckbestimmung: Sie sollen Fahrzeuge aufnehmen und so den Straßenverkehr entlasten. Seinen kompletten Haushalt und Sperrmüll dort zu lagern, geht also eigentlich nicht.
Die Vorschriften variieren je nach Bundesland. Während in Bayern besonders strenge Regeln gelten und ausschließlich Kraftfahrzeuge in der Garage stehen dürfen, ist es in Nordrhein-Westfalen zumindest erlaubt, Fahrräder dort abzustellen. Kleinere Dinge, die in direktem Zusammenhang mit dem Auto stehen, wie Wagenheber oder Winterreifen, sind meist unproblematisch. Wer jedoch seine Garage in eine Abstellkammer verwandelt, bewegt sich schnell in einem rechtlichen Graubereich.
Bußgelder drohen: Verbotene Nutzung der Garage
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert unangenehme Konsequenzen. Besonders in dicht besiedelten Gebieten mit knappem Parkraum kontrollieren die Behörden verstärkt. Nachbarn, die sich über mangelnde Stellflächen beschweren, können eine Überprüfung durch das Ordnungsamt veranlassen. Je nach Bundesland kann die Strafe bis zu 10.000 Euro betragen. So zum Beispiel in Hessen. Das gilt besonders dann, wenn bei einer Kontrolle nachgewiesen wird, dass die Garage als Werkstatt, Lagerraum oder gar Partykeller oder Büro zweckentfremdet wurde.
Auch Mieter sollten aufpassen: In vielen Hausordnungen gibt es zusätzliche Regeln, die das Abstellen bestimmter Gegenstände in Garagen verbieten. Verstößt jemand gegen diese Vereinbarungen, drohen Abmahnungen oder sogar die Kündigung des Mietvertrags. Wer unsicher ist, was erlaubt ist, sollte sich vorab beim Ordnungsamt oder Vermieter informieren. So lassen sich teure Strafen vermeiden und die Garage bleibt das, wofür sie gedacht ist: ein sicherer Stellplatz fürs Fahrzeug.