120 Euro Strafe: Maßnahme gilt für Millionen Autofahrer ab Oktober

Ein Stapel von Autoreifen steht hinter einem Auto. Die Mitarbeiter in der Kfz-Werkstatt wechseln die Autoreifen bei dem Fahrzeug, da der Winter oder Sommer vor der Tür steht.
Symbolbild © imago/YAY Images

Ab Oktober kommt eine wichtige Maßnahme auf Millionen Autofahrer zu. Wer diese Aufgabe verpasst oder nicht erledigt, muss mit einer Strafe von 120 Euro rechnen. Die meisten haben das noch gar nicht auf dem Schirm.

Für viele kommt es völlig unverhofft und verfrüht. Doch ab Oktober gilt eine wichtige Maßnahme für Millionen Autofahrer, die man besser nicht verpassen sollte. Denn die ersten Bußgelder drohen.

Bußgelder drohen – wichtige Maßnahme gilt ab Oktober für Millionen Autofahrer

Viele unterschätzen die Pflicht, die nötigen Wartungsarbeiten für das eigene Kfz rechtzeitig zu erledigen. Doch Achtung: Ab Oktober gilt wieder eine wichtige Maßnahme, die für Millionen Autofahrer in Kraft tritt. Mit anderen Worten: Wer die Termine verpasst und sich nicht selbst darum kümmert, muss im Ernstfall mit Strafen von 120 Euro rechnen.

Gerade das Wetter deutet auf einen sehr durchwachsenen Herbst hin. Bis jetzt. Von einem goldenen Spätsommer ist nichts zu sehen. Früh am Morgen sind die Straßenverhältnisse sehr schwierig. Mit anderen Worten: Es steht der Wechsel auf Winterreifen an. Ausgenommen davon sind alle Fahrzeuge mit Allwetterreifen; diese können ihre Reifen behalten.

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Autofahrer aufgepasst – neue Pflichten treten ab Oktober in Kraft

Seit letztem Oktober gilt außerdem, dass Winterreifen eine sogenannte M+S-Kennzeichnung haben müssen. Denn nur mit dieser Kennzeichnung sind sie für winterliche Straßenverhältnisse zulässig. Das Alpine-Symbol ist nicht mehr gültig. Alte Winterreifen können also nicht wiederverwendet werden. Wer noch keine Winterreifen aufgezogen hat, muss aber keine Angst haben. In vielen Orten gibt es nämlich weder Glatteis noch rutschige Straßenverhältnisse oder Schnee. In Deutschland ist von der situativen Winterreifen-Pflicht die Rede.

Die deutsche Winterreifen-Pflicht besagt im Grunde genommen, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch mit Winterreifen fahren dürfen. Dazu zählen glatte Straßen am Morgen, Schnee, Schneematsch oder Eis. Winterliche Verhältnisse sind nicht nur Tage, an denen es schneit. Genau diese situative Winterreifen-Pflicht und die damit verbundenen Maßnahmen treten ab dem 1. Oktober in Kraft. Für viele gilt auch das Sprichwort „Von O bis O“, also von Oktober bis Ostern.