40 Euro Strafe drohen: Parkscheiben sorgen für hohe Bußgelder

Die Hand eines Mannes hält eine Parkscheibe fest. Auf der Uhr ist 14 Uhr oder auch 2 Uhr eingestellt. Im Hintergrund erkennt man einen Teil des Lenkrads und das Innenleben eines Autos.
Symbolbild © imago/Manfred Segerer

Autofahren in Deutschland wird immer komplizierter. Das gilt auch für das Parken. Während der Platz in vielen Innenstädten ohnehin knapp bemessen ist, werden E-Autos immer mehr bevorzugt. Hinzu kommt: Aktuell sorgen Parkscheiben für Bußgelder.

Die Parkplatzsuche kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Denn der Platz in Innenstädten ist knapp. Nun sorgen Parkscheiben für Bußgelder – und das aus einem kuriosen Grund.

Streitpunkt Parkscheibe: Diese Vorgaben gilt es beim Parken zu beachten

Nicht nur das Autofahren in Deutschland kann kompliziert werden. Denn nach einer sicheren Fahrt geht die Parkplatzsuche oft erst los. Beim Parken gelten in Deutschland viele und teils unübersichtliche Regeln, die beachtet werden müssen, um Verkehrsbehinderungen oder Gefährdungen zu vermeiden. So ist zum Beispiel das Parken in zweiter Reihe, auf Gehwegen oder Radwegen nicht erlaubt und wird mit Bußgeldern ab 55 Euro sowie möglichen Punkten in Flensburg geahndet.

Strenge Strafen entstehen in diesen Fällen vor allem bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch vor Grundstückszufahrten, abgesenkten Bordsteinen, Bushaltestellen, Bahnübergängen und Kreuzungen besteht ein Parkverbot, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Innerhalb enger Straßenbereiche und scharfer Kurven ist das Parken ebenfalls nicht gestattet.

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Parkscheiben sorgen für Bußgelder: Diese Vorgaben müssen Autofahrer beachten

Auch auf öffentlichen Parkplätzen und in Parkhäusern gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Eine vorgeschriebene Geschwindigkeit gibt es hierbei zumeist nicht, in einigen Urteilen wird jedoch Schrittgeschwindigkeit verlangt. Sogar das Parken in der eigenen Einfahrt kann zum Verhängnis werden.

Auch Parkscheiben sorgen für Bußgelder, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen blau-weiß sein und den Maßen sowie Normen der StVO entsprechen, ansonsten drohen Bußgelder von mindestens 20 bis 40 Euro – je nach Parkdauer. Zudem müssen Parkscheiben bestimmte Maße einhalten: Sie müssen genau 150 Millimeter hoch und 110 Millimeter breit sein, wie in der 11. Abbildung der Anlage 3 der StVO festgelegt. Entsprechen sie diesen Vorgaben nicht, gelten sie als ungültig.

Auch digitale Parkscheiben sind zulässig – allerdings nur, wenn sie sich automatisch korrekt auf die nächste halbe Stunde einstellen und die Zeit nach dem Abstellen des Fahrzeugs nicht verändern. Wer beim Parken wiederholt Regeln missachtet, riskiert neben Bußgeldern für „widerrechtliches Parken“ sogar Punkte in Flensburg.

(Quellen: Bußgeldkatalog, ADAC)