Ab März: Neue Zugangsregeln bei der Deutschen Bahn

Fahrgäste am Bahngleis der Deutschen Bahn.
Symbolbild © istockphoto/tupungato

Schon ab März sollen neue Zugangsregeln bei der Deutschen Bahn in einem ganz bestimmten Bereich gelten. Dies betrifft zahlreiche Fahrgäste sowie deren Begleitpersonen. Damit wird ein sehr beliebtes Angebot der Deutschen Bahn drastisch verändert.

Ein äußerst beliebter Bereich soll ab März schon mit neuen Zugangsregeln bei der Deutschen Bahn belegt werden. Der Service war viele Jahre äußerst beliebt bei den Fahrgästen und deren Begleitpersonen.

Nur noch für bestimmte Personen Zutritt

Ob man auf seinen Zug wartet, eine Pause zwischen den Verbindungen hat, oder eine verlängerte Umstiegs- und Wartezeit bei der Deutschen Bahn hat. Die DB-Lounges waren ein beliebter Ort, um sich angenehm die Zeit zu vertreiben. Hier wurden gratis Getränke und kleine Snacks ausgegeben und man konnte kostenlos WLAN nutzen oder das Handy laden.

Die wohltemperierten Aufenthaltsräume der Deutschen Bahn sollten vorwiegend Stammgäste anziehen und wurden zu einem großen Erfolg. Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt hat, konnte mit seiner Begleitperson hier die Wartezeit angenehm verbringen. Jetzt allerdings ändert sich genau hierfür etwas.

Ab März gelten neue Bedingungen

Wer die Lounges in Zukunft nutzen möchte, muss als Bahn-Bonus-Kunde in Zukunft ein gültiges Ticket vorweisen können. Bislang genügte es, den Ausweis bei sich zu tragen. Laut der Deutschen Bahn gibt es insgesamt an 15 deutschen großen Bahnhöfen mit einer entsprechenden hohen Frequenz die beliebten Lounges.

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In den Premium Bereichen dieser Warteareale wird den Kunden etwas mehr Komfort geboten. Außerdem erhalten sie neben den Dienstleistungen von kostenlosem WLAN auch direkt kleine Snacks und kostenfreie Getränke an den Platz serviert. So können die Kunden unter anderem aus einem Frühstück oder auch warmen Speisen zum Mittag so wie Antipasti oder Kuchen wählen.

Nur noch diese Personen haben Zutritt

Kunden mit der Bahn Bonuskarte in Silber, Gold oder Platin müssen ab März einen gültigen Fernverkehrsfahrschein der ersten oder zweiten Klasse vorweisen können. Erst dann erhalten sie Zutritt zu den Lounges. Gäste können ab sofort nicht mehr mit in den Premiumbereich genommen werden. Einzige Ausnahme sind Schwerbehinderte sowie Kinder.

Reisende, die einen Flexpreis-Fahrschein der 1. Klasse haben sowie Bonuskunden, die den Platin-Status erreicht haben und Kunden mit einer Bahncard 100 (1. Klasse), dürfen ebenfalls in den Premiumbereich. Allerdings müssen auch sie ein gültiges Ticket vorweisen können.