Ab Mai: Neue Einstiegs-Regel kommt für Bus und Bahn – “Strafen”

Die Haltestelle einer Straßenbahn. Mehrere Menschen steigen gerade in eine Tram ein. Sie bilden dabei eine Schlange und warten, bis die Menschen aus der Tram ausgestiegen sind. Die Haltestelle befindet sich mitten in der Stadt auf einem großen Platz.
Symbolbild @ imago/Frank Sorge

Wer bald in Bus oder Bahn einsteigen will, muss eine neue Einstiegs-Regel beachten. Diese gilt ab Mai und kann bei Missachtung eine Strafe nach sich ziehen, die man besser vermeiden sollte.

Kaum zu glauben, aber nun gibt es eine neue Einstiegs-Regel für all jene, die den Bus oder die Bahn nutzen. Bereits ab Mai tritt sie in Kraft und zieht bei Missachtung eine Strafe nach sich.

Experten warnen: So besser nicht in Bus und Bahn einsteigen

Insbesondere Menschen in Städten nutzen Bus und Bahn regelmäßig, um von A nach B zu gelangen. Dass es genau hier ab Mai eine neue Einstiegs-Regel geben soll, dürfte den ein oder anderen schockieren. Denn bisher war es ganz unkompliziert, in das Fahrzeug einzusteigen, doch genau das könnte sich schon bald ändern. Wer die neue Regel missachtet, muss mit einer satten Geldstrafe von bis zu 50 Euro rechnen. Deshalb ist es ratsam, die Regel gut zu kennen.

Die neue Einstiegs-Regel wird in der Hauptstadt Deutschlands, Berlin, eingeführt und sieht vor, dass Menschen, die künftig U-Bahnen, Straßenbahnen oder Busse der Berliner Verkehrsbetriebe nutzen, Türen nicht mehr mutwillig offen halten. Denn tatsächlich kommt das in der Hauptstadt sehr häufig vor. Obwohl viele Bahnen und Busse hier im Fünf-Minuten-Takt – und noch häufiger – fahren, halten Fahrgäste immer wieder die Türen mit Gewalt offen.

Lesen Sie auch
Weg: Daimler kündigt Sparmaßnahmen an – "Gehen ins Ausland"

Strafe droht in Bus und Bahn

Viele wollen damit einem Freund helfen, der es sonst nicht mehr rechtzeitig in den Zug oder den Bus schaffen würde. Oft will man sich aber einfach selbst noch schnell dazwischenquetschen. Doch genau damit will die neue Einstiegs-Regel nun Schluss machen. Denn tatsächlich kommt es durch das gewaltsame Offenhalten der Türen zu Türschäden. Außerdem wird dadurch das Ein- und Aussteigen aus Bus und Bahn auch für die anderen Fahrgäste erheblich verzögert. Wer ab Mai beim Offenhalten der Türen erwischt wird, muss damit rechnen, dass er eine Geldstrafe von 50 Euro zahlen muss.