Schock: Beschwerde zum Tempolimit abgewiesen – fehlende Belege

Tempolimit auf Autobahnen
Symbolbild © istockphoto/Thomas Stockhausen

Vor Kurzem lehnte das Verfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde zum Tempolimit ab. Die Regierung muss das Limit aber nicht einführen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte kürzlich eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt. Zwei Kläger gingen davon aus, der Gesetzgeber würde mit dem Tempolimit gegen Freiheitsrechte verstoßen. Die Entscheidung des Gerichts entsprach so gar nicht den Erwartungen der Kläger.

Andauernder Streit um das Tempolimit

Seit Jahren steht die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in der Diskussion und häufig auch in der Kritik. Nicht einmal die Politiker sind sich einig. So sperrt sich die FDP bis heute gegen die Einführung eines generellen Tempolimits. Deshalb findet sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag dazu keine Klausel.

Fehlende Verantwortung für jungen Generationen

Dabei ist das Tempolimit gar nicht so ungewöhnlich. In vielen Ländern Europas dürfen die Autofahrer auf der Autobahn nicht schneller als 120 oder 130 Kilometer pro Stunde fahren. Erst 2021 kamen die Verfassungsrichter zu einem überraschenden Beschluss: Sie erklärten den Klimaschutz zu einer Frage der Gerechtigkeit der Generationen. Würde nun die Politik zögerlich handeln, müssten die jüngeren Generationen dafür bezahlen und sich später einschränken.

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In diesem Prozess zur Klage gegen das Tempolimit kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Entschluss, dass eine stichhaltige Argumentation für die Einschränkung der Freiheit fehlte. Nicht eine einzelne Maßnahme wäre entscheidend, sondern konkrete Maßnahmen und Beschlüsse in allen Bereichen, um den Ausstoß der Treibhausgase zu minimieren.

Auf die Abweisung der Klage folgt demnach nicht die gesetzliche Einführung des Tempolimits. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Die Regierung ist nicht dazu gezwungen, die Begrenzung der Geschwindigkeit einzuführen.

Das spart Deutschland durch langsames Fahren

Es gibt aktuelle Berechnungen vom Umweltbundesamt aus dem Jahr 2021, die nachweisen, dass ein Tempolimit auf 120 Kilometern pro Stunde eine Ersparnis von 2,75 Prozent des Gesamtvolumens an CO2-Emissionen bedeuten würde. Würde man das Tempolimit bei 100 Kilometern pro Stunde festsetzen, stiege die Einsparung von CO2 auf 5,7 Prozent. Außerdem würde das Risiko von Unfalltoten deutlich sinken.