Das Weihnachtsfest zählt für so manchen zum Highlight des Jahres, das man mit viel Liebe zum Detail feiert. Doch Autofahrer sollten vorsichtig sein, denn ein Weihnachtsbrauch könnte für sie eine hohe Strafe bedeuten.
Mit am schönsten an der Weihnachtszeit sind die Weihnachtsbräuche, die sich im Laufe der Jahrhunderte etabliert haben. Doch gerade im Straßenverkehr sollte man vorsichtig sein, denn ein bestimmter Weihnachtsbrauch könnte hier für Autofahrer eine hohe Strafe nach sich ziehen.
Weihnachtsbräuche sind beliebt, könnten aber Konsequenzen haben
Gemütlich über den Weihnachtsmarkt schlendern, die typischen Speisen und Getränke genießen und mit Freunden und der Familie einen Glühwein trinken – für die meisten, die sich in der Vorweihnachtszeit ganz der Festtagsfreude hingeben, gibt es wohl nichts Schöneres. Doch die Vorweihnachtszeit ist keine rechtsfreie Zeit. Es gelten zahlreiche Regeln und Vorschriften, an die man sich auch hier halten muss. Sonst drohen ernsthafte Konsequenzen. Dies betrifft auch Autofahrer, die sich zum Beispiel nicht alkoholisiert ans Steuer setzen dürfen – trotz Weihnachtsvorfreude und Glühweinparty.
Dieser Weihnachtsbrauch kann teuer werden
Es gibt noch einen weiteren Brauch, den viele gern ausleben, der aber eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. In der Adventszeit schmücken wir alle gern unsere Häuser von außen und innen. Je mehr Deko und je heller die Lichter strahlen, desto mehr verzückt es echte Weihnachtsfans. Viele übertragen dies auch auf ihr Auto. So sollen extra Lichterketten, Girlanden und Weihnachtsfiguren für noch mehr Stimmung sorgen.
Doch Achtung! Lichterketten sind am und im Auto nicht erlaubt. Sie können nicht nur den Fahrer, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer blenden. Damit sind Unfälle vorprogrammiert. Auch Weihnachtskugeln und andere Deko dürfen nicht von außen am Auto angebracht werden. Sie dürfen nämlich weder die Sicht behindern noch das Kennzeichen verdecken. Dasselbe gilt für Weihnachtsdeko auf dem Armaturenbrett. Dieses muss extra gesichert werden, damit es beim Bremsen nicht durch den Innenraum des Autos fliegt. Dafür allein droht beispielsweise schon ein Bußgeld von 75 Euro. Deshalb sollte man lieber nur die eigenen vier Wände weihnachtlich dekorieren.