
E-Scooter rauschen mittlerweile überall durch kleine und große Städte. Nicht jeder ist ein Fan von ihnen. Nun drohen beim Fahren auch noch drastische Strafen. Viele Erwachsene sind ahnungslos und fahren damit direkt in ihr Unglück.
Gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen E-Scooter erst ab einem Alter von 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Ein Führerschein ist zwar nicht erforderlich, doch das Mindestalter ist verbindlich. Wer jünger ist und trotzdem fährt, verstößt gegen geltendes Recht.
Hohe Bußgelder und Strafen: E-Scooter fahren ist streng verboten
Gerade hier liegt ein häufiges Problem, denn viele Eltern kennen die Regelung nicht genau oder unterschätzen sie. Ihre Kinder nutzen E-Scooter dennoch, etwa von Freunden, Verleihern oder aus dem Familienbesitz. Kommt es dabei zu einer Kontrolle, drohen Konsequenzen. Ein Bußgeld richtet sich zwar in erster Linie gegen den Fahrer, doch bei Minderjährigen können auch die Erziehungsberechtigten zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die Nutzung ermöglicht oder nicht verhindert haben.
Besonders ernst wird die Lage, wenn es zu einem Unfall kommt. E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass für sie eine Versicherungspflicht besteht. Ist ein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert, kann die Haftpflichtversicherung Schäden übernehmen. Allerdings kann die Versicherung Regress fordern, wenn gegen Vorschriften verstoßen wurde, beispielsweise wenn ein Kind unter 14 Jahren gefahren ist. In solchen Fällen können Schadensersatzforderungen auf die Familie zukommen.
Teure Verstöße auf dem E-Scooter unbedingt vermeiden
Auch andere Verstöße werden häufig unterschätzt. Wer zu zweit auf einem E-Scooter fährt, muss ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro zahlen. Deutlich teurer wird es, wenn man auf dem Gehweg fährt: Ohne Freigabe kostet es 55 Euro, bei Gefährdung 70 Euro und bei einem Unfall sogar 80 Euro. Besonders hart sind die Strafen beim Thema Alkohol. Hier gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren. Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 0,3 Promille mit Auffälligkeiten oder ab 1,1 Promille handelt es sich sogar um eine Straftat.
Experten raten deshalb, sich vor der Nutzung genau über die Regeln zu informieren. Für Eltern bedeutet das, klare Grenzen zu setzen und ihre Kinder entsprechend aufzuklären. Denn was im Alltag oft harmlos wirkt, kann im Ernstfall rechtliche und finanzielle Folgen haben.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redaktion, Polizei Heilbronn, ADAC)














