Der Winter kann für viele Autofahrer in Deutschland schnell zur Preis-Klatsche werden. Saisonal bedingt ergeben sich hier Strafen und Bußgelder, die in anderen Jahreszeiten nicht gelten.
Weil man auf die folgenden Regeln den Rest des Jahres so gut wie gar nicht achten muss, geraten diese Verstöße recht rapide in Vergessenheit. Deshalb sind diese Gesetze aber noch lange nicht weniger strafbar. Autofahrer sollten sich im Winter warm anziehen, um sich vor diesen Preis-Klatschen zu wappnen.
Eisige Überraschung: Warum das Auto ausgerechnet jetzt zur Bußgeldfalle wird
Es ist noch dunkel, es ist kalt und man will einfach nur los. Um morgens seine Scheibe von festgefrorenem Eis zu befreien, könnte es ganz entspannt sein, einfach den Motor warmlaufen zu lassen. Wer allerdings nicht besonders scharf auf dieses fast schon horrende Bußgeld ist, sollte dann doch lieber den Eiskratzer zur Hand nehmen – so nervig und teils schmerzhaft es auch ist. Doch im Winter drohen Autofahrern noch weitere Preis-Klatschen. Wenn die Straßen tückischer werden, steigen auch die Risiken für Bußgelder. Und das, obwohl wir es oft nicht einmal merken. Nicht nur Eis auf der Windschutzscheibe wird dann zum Problem. Auch losen Schnee hat man vor jeder Fahrt zu entfernen. Andernfalls kann das mindestens 25 Euro kosten. Und das ist erst der Anfang.
Wenn herabfallender Schnee andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, können bis zu 75 Euro fällig werden. Gerät man an den “richtigen” Beamten, ist man zudem einen Punkt in Flensburg reicher. Gerade bei Schneeansammlungen auf dem Autodach zeigt sich die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, wenn diese plötzlich auf die Straße fallen. Zudem sind Winterreifen bei diesen teils frostigen Temperaturen inzwischen keine Empfehlung, sie sind Pflicht! Der Gesetzgeber verlangt, dass Fahrzeughalter auf rutschigem Untergrund entsprechend ausgerüstet sind. Autofahrer, die im Winter bei Glätte oder Schnee ohne entsprechende Reifen unterwegs sind, riskieren eine Preis-Klatsche von 60 Euro plus Punkt in Flensburg. Sollte man aktuell bei einer Verkehrskontrolle keine Winterreifen vorweisen können, sind bis zu drei Monate Fahrverbot möglich.
Viele vergessen, die Nebelscheinwerfer einzuschalten – auch wenn es nur regnet!
Falsches Licht bei Nebel kostet ebenfalls 60 Euro und einen Punkt. Vorsichtig fahren reicht bei schlechter Sicht nicht aus. Die Nebelscheinwerfer müssen sowohl bei Nebel als auch bei Schneefall oder starkem Regen eingeschaltet werden. Apropos schlechte Sicht: Ist man noch mit vereisten Scheiben auf den Straßen unterwegs, kostet das schon 25 Euro. Hat der Autofahrer im Winter gerade mal ein kleines Guckloch für sich freigemacht, bekommt er eine Preis-Klatsche von 80 Euro plus Punkt serviert.
Aus diesen Gründen sind wir in der kalten Jahreszeit doppelt gefordert, uns an die Regeln zu halten. Es gilt, die vorgestellten Fehler zu vermeiden. So spart man sich nicht nur Bußgelder, sondern trägt auch zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei. Damit bleibt es ein Winter ohne teure Überraschungen.