Alkohol auf dem Fahrrad: Diese Promillegrenze sollte jeder kennen

Mehrere Personen fahren mit dem Fahrrad auf einem Radweg. Sie sind auf einem Fahrradstreifen unterwegs. Das erste Fahrrad ist gelb und hat eine Lenkertasche.
Symbolbild © istockphoto/Canetti

Wer denkt, dass er nach einem langen Abend mit Alkohol und Freunden auf dem Fahrrad seinen Heimweg antreten kann, sollte vorsichtig sein. Denn es gibt bestimmte Promillegrenzen, die jeder kennen sollte.

Dass man nicht betrunken Auto fahren sollte, dürfte inzwischen jedem klar sein. Doch auf dem Fahrrad sollte man mit Alkohol im Blut den Weg nach Hause nicht bewältigen. Denn auch hierfür gelten bestimmte Promillegrenzen, die man kennen sollte.

Alkohol und Auto fahren: Strenge Regeln mit harten Konsequenzen

Zumindest in der Theorie wissen die Menschen, dass man sich nicht alkoholisiert ans Steuer setzen sollte. Die Konsequenzen sind erschreckend, liegen jedoch in der Natur der Sache. Wer zu viel Alkohol getrunken hat, ist einfach nicht mehr fahrtüchtig. Denn dieser bewirkt, dass die Reaktionsfähigkeit deutlich verlangsamt ist und sich somit auch die Reaktionszeit verlängert. Sofern die Betrunkenen überhaupt noch in der Lage sind, das Fahrzeug zu führen. Dennoch gehen dieses Risiko leider immer noch zu viele Menschen ein. Tausende Menschen verlieren laut Statistiken jedes Jahr ihr Leben aufgrund von Einflüssen durch Alkoholkonsum. Deshalb gibt es harte Strafen: von hohen Geldstrafen bis hin zum lebenslangen Führerscheinentzug. Mit eingerechnet sind noch gar nicht die Entschädigungen an die Opfer sowie die Rückzahlungen an die Versicherungen. Denn verursacht man unter Alkoholeinfluss einen Unfall, können die Versicherungen bis zu einem bestimmten Betrag das Geld vom Unfallverursacher zurückverlangen.

Unterschätzt: Alkohol auf dem Fahrrad kann schwere Konsequenzen haben

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Wer gerne einen schönen Abend mit Alkohol verbringen möchte, aber einen weiteren Weg bis nach Hause hat, könnte auf den Gedanken kommen, einfach mit dem Fahrrad den Heimweg anzutreten. Dass man sich dabei selbst verletzen könnte, wissen wohl die meisten. Aber was soll schon Schlimmeres passieren? Genau davon raten Experten jedoch dringend ab. Denn was kaum jemand weiß: Verursacht man als betrunkener Radfahrer einen Unfall oder wird mit einem höheren Promille-Wert erwischt, kann dies ebenfalls schwere Konsequenzen nach sich ziehen.

Zwar gibt es keinen 0,0-Promille-Richtwert bei Fahrradfahrern, aber auch hier gibt es eine Promillegrenze. Diese liegt für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs bei 1,6 Promille. Fährt man jedoch Schlangenlinien und zeigt andere Anzeichen von fehlender Zurechnungsfähigkeit, gibt es schon bei 0,3 Promille Konsequenzen. Zum Beispiel wird ein Bußgeld fällig oder die Weiterfahrt wird einem untersagt. Überschreitet man die Grenze von 1,6 Promille, kann es noch schlimmer kommen: 30 Tagessätze, die sich am Einkommen orientieren, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie die Pflicht zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) sind die Folgen. Und was die wenigsten wissen: Besteht man die Untersuchung nicht, kann man sogar den Auto-Führerschein verlieren. Auch wenn man keinen Führerschein hat, kann durch wiederholtes Fehlverhalten die Zulassung zur Autoführerschein-Prüfung komplett versagt werden.

(Quellen: ADAC, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Deutsche Verkehrswacht, Bußgeldkatalog)