Auch für Kinder: Harte Bußgelder für Radfahrer in Deutschland

Mehrere Kinder sind auf ihrem Weg zur Schule oder nach Hause zu sehen. Eine ist, samt Rucksack, auf einem Scooter unterwegs, ein anderer fährt Fahrrad auf der Straße.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

An die Verkehrsregeln müssen sich in Deutschland alle halten, nicht nur Autofahrer. Für Kinder und Radfahrer gelten auch Regeln in Deutschland, die bei Missachtung mit harten Bußgeldern geahndet werden.

Radfahren macht mobil, ist umweltfreundlich und oft schneller als das Auto. Aber was gilt an Ampeln? Das sollten alle Verkehrsteilnehmer unbedingt wissen! Denn wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Strafen und Bußgelder in Deutschland und davon sind nicht mal Kinder und Radfahrer ausgenommen.

Regeln für Radfahrer: Was an der Ampel zählt

In Deutschland ist das Fahrrad eines der beliebtesten Verkehrsmittel. Doch wer mit dem Rad unterwegs ist, muss sich an klare Regeln halten, besonders an Ampeln. Gibt es eine spezielle Fahrradampel, ist diese maßgebend. Fehlt sie, gilt ganz normal die reguläre Ampel für den Autoverkehr. Rotlichtverstöße werden dabei keineswegs locker geahndet – selbst Kinder ab 14 Jahren müssen bei Missachtung der Regeln mit Konsequenzen rechnen. Hier kennen die Behörden auch tatsächlich selten eine bis nie eine Ausnahme und sind sehr streng.

Rotlichtverstöße teilen sich dabei in zwei Kategorien auf. Überquert ein Radfahrer eine Ampel, die erst seit weniger als einer Sekunde Rot anzeigt, liegt ein einfacher Verstoß vor. Dieser kostet 60 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Hat die Ampel bereits länger Rot, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 180 Euro. Auch ein Punkt bleibt hier nicht aus. Spannend ist dabei, dass Ampelblitzer in einigen Städten Radfahrer erfassen können. Da Fahrräder keine Kennzeichen haben, muss ein Verstoß jedoch direkt beobachtet werden, bevor ein Bußgeldbescheid verschickt wird.

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Wenn Rot nicht gleich Rot ist: Wichtige Ausnahmen

Es gibt jedoch auch interessante Ausnahmen von dieser Regel. Eine häufige Situation betrifft dabei Ampeln mit Bedarfsschaltung, die man über Kontaktschleifen aktiviert. Reagiert die Technik nicht auf das Fahrrad, könnte die Rotphase unwirksam sein. Vor kurzem entschied ein Gericht in einem Fall, wo die Radfahrerin nach 5 Minuten warten an einer Ampel die Straße überquerte, dass sie keine Strafe zahlen musste, da die Technik nicht korrekt funktionierte.

Darüber hinaus gilt für alle Verkehrsteilnehmer der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Nur Verkehrszeichen und Signale, die gut erkennbar sind, muss man beachten. Dieses Prinzip schützt Radfahrer vor Missverständnissen oder fehlerhaften Signalen. Trotzdem bleibt Vorsicht geboten – wer den Überblick behält, fährt nicht nur sicherer, sondern vermeidet auch unnötige Bußgelder. Gerade in Zeiten, in denen das Fahrrad als nachhaltige Alternative zum Auto immer beliebter wird, sind Regeln und Ausnahmen entscheidend für ein reibungsloses Miteinander im Straßenverkehr.