„Aufrüsten“: Neue Pflicht für Millionen Autofahrer wird kommen

Junge Geschäftsfrau hat Probleme und Schwierigkeiten, das Auto auf der Fahrertür zu betreten, weil der Parkplatz und der Platz zwischen den Autos eng sind
Symbolbild © istockphoto/Srdjanns74

Eine neue Pflicht kommt auf Deutschlands Autofahrer zu. Das muss nun jeder beachten, der sich auch in Zukunft noch hinters Steuer setzen will.

Dieser Tage mag es einem manchmal so vorkommen, als seien Menschen mit Auto nicht mehr gern gesehen. Vor knapp zwei Wochen hat beispielsweise diese deutsche Großstadt ihre Pläne bekanntgegeben, die Parkgebühren vor Ort teils zu verzwölffachen. Nun steht eine weitere neue Pflicht für Deutschlands Autofahrer an. Und sie gilt bereits ab nächstem Jahr.

Pflicht bereits ab 2024

Fast jeder wird schon einmal den Begriff „Blackbox“ gehört haben. Und die meisten wissen, dass das irgendetwas mit Flugzeugen zu tun hat. Richtig, eine Blackbox dient der Unfallrekonstruktion. Wichtige Informationen werden bei einem Unfall in dieser Box gespeichert. Aber was hat das mit Autos zu tun? Jede Menge, denn eine solche Blackbox soll ab nächstem Jahr auch für alle Autos Pflicht werden.

Fahrerassistenzsysteme sind keine Ausnahmen mehr. Da gibt es, um nur einige zu nennen, den Notbremsassistenten, den Rückfahrassistenten und die Reifendrucküberwachung – all diese Systeme kennen wir bereits und in den meisten Neuwagen sind sie standardmäßig integriert. Die Blackbox fürs Auto ist ebenfalls solch ein Fahrerassistenzsystem. Der Fachbegriff für sie lautet „Event Data Recorder“ (EDV). Und dieser ist ab 2024 Pflicht für alle neu zugelassenen Wagen auf deutschen Straßen.

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Fahrerassistenzsystem zur Unfallrekonstruktion

Ab nächstem Jahr muss also jedes neue Auto einen EDR eingebaut haben. Aber was macht dieser Recorder genau? Er ermöglicht ein tieferes Verständnis von Unfällen durch die Aufzeichnung von bestimmten Daten. In der Regel wird der EDR im Airbag-Steuergerät verbaut, denn hier laufen so ziemlich alle wesentlichen Informationen der Beschleunigungssensoren zusammen.

Genau diese Informationen der Beschleunigungssensoren dienen dann der Aktivierung des EDR. Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel und Airbag-Auslösung sind nur einige der Daten, die erfasst werden. Der EDR speichert dabei die Ereignisse in einem Zeitfenster von fünf Sekunden vor und bis zu 300 Millisekunden nach dem Unfall.

Juristische Grenzfälle

Die Speicherung der gesammelten Daten erfolgt lokal im Fahrzeug. In juristischen Grenzfällen können Gerichte oder Staatsanwaltschaften dann einen Sachverständigen beauftragen, der die Daten aus dem EDR analysiert. Dies könnte nötig sein, wenn die Aussagen des Fahrers bzw. Halters des Fahrzeugs nicht ausreichen, um den Unfallehrgang genau zu rekonstruieren. Es bleibt zu hoffen, dass diese juristischen Grenzfälle sich nicht häufen und dass das neue Pflichtgerät nicht allzu teuer werden wird.