Ausnahme für E-Autos: Nachbarland führt Umwelt-Tempolimit ein

Ein Tempolimit 50 Schild steht in der Kurve einer Landstraße
Symbolbild © istockphoto/Markus Volk

Ein Nachbarland von Deutschland führt jetzt ein spezielles Tempolimit ein. Denn das gilt nur für die Umwelt. Ausgenommen sind allerdings E-Autos.

Das Deutsche Nachbarland hat sich ein ganz spezielles Tempolimit einfallen lassen. Es handelt sich um das sogenannte Umwelt-Tempolimit. Um die Umwelt zu entlasten, müssen Autofahrer auf gewissen Strecken runter vom Gas. Die Regel gilt allerdings nicht für alle. Denn Fahrer eines E-Autos, müssen sich nicht daran halten. Ist das gerecht?

Spezielles Umwelt-Tempolimit

Dieses Tempolimit ist nichts für jeden. Denn es müssen sich nur Fahrer eines herkömmlichen Autos, nämlich solch eines, das noch über einen Verbrennungsmotor läuft, daran halten. Das sogenannte Umwelt-Tempolimit schließt elektrische Wagen nicht mit ein. Diese belasteten die Umwelt nämlich auch bei höherem Tempo nicht so sehr wie traditionelle Autos. Aber sollten im Straßenverkehr nicht für alle dieselben Regeln gelten?

Jetzt in Nachbarland

In Deutschland wird nach wie vor nur drüber diskutiert, über das Tempolimit. So gut wie alle Parteien wären sich einig, dass ein Tempolimit für Umwelt und Autofahrer sinnvoll, weil weniger gefährlich wäre – aber hierzulande stellt sich die FDP quer. Das Ausschließen eines Tempolimits gehört zu ihren größten Wahlversprechen. In Österreich herrscht das allgemeine Tempolimit von 130 km/h bereits.

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Ausnahme sind E-Autos

Nun wird dort ein zusätzliches Limit eingeführt, nämlich das Umwelt-Tempolimit. Wenn das gilt, darf die Tachonadel nicht mehr als 100 km/h anzeigen. Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn man nachweisen kann, dass man ein reines E-Auto fährt, gilt das Umwelt-Tempolimit nicht mehr. Das bedeutet aber nicht, dass man dann 200 fahren kann, nein: Es gilt weiterhin das allgemeine Tempolimit.

Nachweisen mit Kennzeichen

Nachweisen muss man sein E-Auto mit einem passenden Kennzeichen. Die gute Nachricht ist aber, dass der Nachweis auch mit ausländischem, also auch deutschem, Kennzeichen seine Gültigkeit besitzt. Das bezieht sowohl Strom-Autos als auch solche mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb mit ein. Kennzeichnen muss man es aber in allen Fällen.

Wer sich in unserem Nachbarland nicht an das Umwelt-Tempolimit hält, muss mit schweren Strafen rechnen. Denn diese Verstöße werden besonders scharf geahndet. Da hilft einem dann auch ein E-Auto nichts mehr.