
Wer den Führerschein neu hat, muss sich im Straßenverkehr erst an viele Regeln und Situationen gewöhnen. Frankreich plant deshalb eine zusätzliche Vorgabe für Fahranfänger. Es drohen bis zu 15.000 Euro Strafe.
Neben den allgemeinen Verkehrsregeln gelten für Fahranfänger in vielen Ländern zusätzliche Vorgaben, die sie in den ersten Jahren begleiten. Dazu gehören je nach Staat etwa besondere Geschwindigkeitsregeln oder Einschränkungen bei bestimmten Fahrzeugen.
Frankreich plant neue PS-Grenze für Fahranfänger
Auch Deutschland setzt auf eine Probezeit, die grundsätzlich zwei Jahre dauert und sich unter bestimmten Voraussetzungen auf vier Jahre verlängern kann. In dieser Zeit können Verkehrsverstöße für Fahranfänger schwerwiegendere Folgen haben. Ungewohnte Verkehrssituationen, eine falsche Einschätzung von Abständen oder mangelnde Routine können das Fahren schwieriger machen. Deshalb sehen viele Länder für neue Führerscheininhaber eine Übergangszeit mit besonderen Regeln vor. In Deutschland läuft dies unter „Führerschein auf Probe“. Dieser dauert normalerweise zwei Jahre, kann sich nach bestimmten Verstößen jedoch verlängern. Frankreich will nun ebenfalls stärker auf die ersten Jahre nach der Führerscheinprüfung schauen. Dort soll künftig neben den bestehenden Vorgaben auch die Motorleistung eine Rolle spielen. Damit könnten Fahranfänger bestimmte leistungsstarke Fahrzeuge nicht mehr fahren.
Achtung: Strafe von bis zu 15.000 Euro droht
Das Parlament verabschiedete Ende Juli das sogenannte RIPOST-Gesetz, das dafür die rechtliche Grundlage schafft. Einen konkreten Grenzwert nennt das Gesetz allerdings noch nicht. Eine spätere Verordnung soll festlegen, welche Leistung künftig als Obergrenze gilt und welche Fahrzeugmodelle darunterfallen. Erst danach steht fest, welche Autos betroffen sind. Die geplante Regelung könnte zudem nicht nur französische Fahranfänger treffen. Wer etwa mit einem deutschen Führerschein auf Probe in Frankreich unterwegs ist, müsste die dort geltenden Vorgaben ebenfalls beachten. Das gilt nach den Plänen unabhängig davon, ob die Person das Fahrzeug selbst besitzt, leiht oder mietet.
Das Gesetz sieht eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro sowie bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Gefährdet ein Fahrer zusätzlich die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, können die Konsequenzen noch schwerwiegender ausfallen: Dann drohen bis zu 30.000 Euro Geldstrafe und zwei Jahre Haft. Außerdem können Behörden das Fahrzeug beschlagnahmen. Wer einen Mietwagen nutzt, muss ebenfalls mit Folgen rechnen, denn auch der Vermieter kann eine Strafe erhalten. Wann die neue Regelung tatsächlich gilt und welche konkreten Fahrzeuge betroffen sind, steht allerdings noch nicht fest. Zunächst muss die französische Regierung die Details per Verordnung bestimmen.
(Quellen: Französische Nationalversammlung, Verfassungsrat Frankreich, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














