
Jeder Autobesitzer muss mit seinem Fahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Wann genau die stattfinden soll, übersieht man jedoch manchmal. Dabei sollte man die Frist nicht verstreichen lassen, denn sonst droht mindestens ein Bußgeld.
Die jährliche Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund noch häufig TÜV genannt – ist für jeden Autobesitzer verpflichtend. Gerät diese jedoch in Vergessenheit, kann es nicht nur richtig teuer werden.
Wenn Autobesitzer die Frist nicht einhalten
Auch wenn viele Menschen noch immer sagen, dass sie zum TÜV müssen, bieten auch andere Prüfstellen, wie Dekra, GTÜ und KÜS die jährliche Hauptuntersuchung an. Ganz gleich wo sie stattfindet, die HU ist für jeden Fahrzeugbesitzer verpflichtend – immerhin geht es hier um die Sicherheit. Neben der Karosserie werden beispielsweise auch die Brems- und Lichtanlage sowie nahezu alle anderen Details des Autos getestet. Macht ein Teil davon Probleme und es ist etwa ausschlaggebend für einen Unfall, greift die Versicherung nur in voller Höhe, wenn die Plakette aktuell ist. Heißt: Ist der Termin für die HU bereits überfällig, der Mangel hätte entdeckt und beseitigt werden können, kann die Versicherung Leistungen einbehalten.
Bußgeld droht bei versäumter Frist
Das ist jedoch noch lange nicht das „Worst-Case-Szenario“. Obendrein droht noch ein Bußgeld, denn bei der HU gibt es grundsätzlich keine Karenzzeit. Die Prüfung muss innerhalb des gekennzeichneten Monats auf der Plakette stattfinden. Für Autobesitzer eines Neuwagens ist die erste HU übrigens erst nach drei Jahren fällig, danach alle zwei Jahre. In diesem Jahr gibt es eine braune Plakette mit einer Laufzeit bis 2028. Wer noch eine orange Plakette auf der Frontscheibe hat, ist also lange überfällig. Bei blauen Plaketten sollte man jetzt auf den markierten Monat achten.
Wer die HU nur knapp verpasst, kommt häufig noch mit einer Verwarnung vom Ordnungsamt davon. Ist die Frist jedoch schon um mehr als zwei Monate überschritten, kostet das 15 Euro Strafe. Bei einem Versäumnis zwischen vier bis acht Monaten ist ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Sind es mehr als acht Monate, drohen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Autobesitzer, die noch in der Probezeit sind, müssen bei einer Überfälligkeit von mehr als acht Monaten zudem damit rechnen, dass diese verlängert wird.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, ADAC, TÜV Süd)














