
Das Winterwetter birgt Risiken für Verkehrsteilnehmer. Wenn sie diese Regelung missachten, zahlen Autofahrer 250 Euro Strafe. Dabei geht es um ein spezielles Überholverbot, das bisher schon so manch einem entgangen sein dürfte.
Spiegelglatte Straßen erhöhen die Gefahr für Unfälle. Wer jetzt diese speziellen Fahrzeuge überholen will, riskiert außerdem ein Bußgeld. Das ist der Grund.
Streng geregelt: Autofahrer zahlen 250 Euro
Das frühwinterliche Wetter fordert Autofahrer heraus. Die meisten sind jedoch gut vorbereitet ‒ im Herbstmonat Oktober wechseln fast 70 Prozent der Pkw-Fahrer mit saisonaler Bereifung zu wintertauglichen Reifen. Das hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Reifenspezialisten Continental ergeben. Ein Ergebnis überrascht dabei besonders: Welches Symbol im Winter auf ihren Reifen prangt, haben fast 30 Prozent der Umfrageteilnehmer überhaupt nicht gewusst.
Wer nichts riskieren will, achtet nicht nur auf die korrekte Bereifung, sondern auch auf seinen persönlichen Fahrstil. ADAC-Experten betonen die Wichtigkeit eines höheren Sicherheitsabstands. Vor allem bei winterlichen Straßenverhältnissen ist es ein Trugschluss, dass erfahrene Fahrer keinem Unfallrisiko ausgesetzt seien. Schnee, Frost und Glätte führen regelmäßig zu unerwarteten Situationen. Neben glatten Straßen sind es in erster Linie gefährliche Überholmanöver, die einen Unfall begünstigen. Über 11.600 Unfälle mit Personenschaden, die auf falsches Überholen zurückzuführen waren, wurden laut Bundesamt für Statistik für 2024 erfasst. Und wer jetzt kein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zahlen will, muss eine Besonderheit beachten.
Achtung: Diese Fahrzeuge dürfen nicht immer überholt werden
Auch im Winter ist es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht untersagt, andere Verkehrsteilnehmer zu überholen. Trotzdem müssen Fahrer aufpassen, wenn sie dazu ansetzen. Das gilt beispielsweise beim Überholen von Streu- und Räumfahrzeugen. Das Manöver will gut überlegt sein, denn vor den Winterfahrzeugen lauern die noch nicht geräumten Wege ‒ und das erhöht das Unfallrisiko. Ist die Sicht unklar und die Verkehrslage generell unsicher, drohen „Überholungstätern“ Bußgelder. 250 Euro werden fällig, falls eine Gefährdung anderer im Spiel ist. Demnach ist es sicherer, mehr Zeit für den Fahrtweg einzuplanen, die Geschwindigkeit anzupassen und im besten Fall eine Bremsprobe durchzuführen.
(Quellen: ADAC, Bußgeldkatalog, Bundesverkehrsministerium)














